
Fahrradmitnahme im Regionalverkehr.
Ob mit dem Fahrrad zur Arbeit oder in die schönsten Ausflugsregionen in Baden-Württemberg: In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen können Fahrräder kostenlos „mitfahren“. Damit die nächste Reise mit dem Fahrrad entspannt verläuft, hier die wichtigsten Informationen und Regelungen zur Fahrradmitnahme.
Wichtige Hinweise und praktische Tipps.
- Kostenfreie Fahrradmitnahme: In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten (außerhalb der Hauptverkehrszeit) kostenlos mitgenommen werden: Mo. – Fr. bis 6 und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig. Es ist keine gesonderte Fahrradkarte notwendig.
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hat in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg „Allgemeine Hinweise zur Fahrradmitnahme“ zusammengestellt. Der Flyer enthält auch eine Übersichtskarte zu den landesweiten Radmitnahmemöglichkeiten und Ausnahmeregelungen - hier geht's zum barrierfreien Flyer im PDF-Format.
Hinweis: Möchten Sie Ihr Fahrrad über die baden-württembergischen Grenzen hinaus mitnehmen, können andere Mitnahme- sowie Tarifregelungen gelten. - Reservierung und Kapazitäten: Im Nahverkehr gibt es leider keine Reservierungsmöglichkeit für Radstellplätze und auch keine Mitnahmegarantie für Fahrräder. Die Mitnahme ist nur innerhalb der verfügbaren Kapazitäten möglich, sofern ausreichend Platz ist.
- Reisezeit: Meiden Sie am besten den Berufsverkehr sowie Stoßzeiten oder informieren Sie sich über Alternativrouten. Vor allem in den Sommermonaten kann es an Wochenenden auf stark befahrenen Strecken zu höheren Auslastungen sowie zu Schienenersatzverkehr kommen. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen auch über geplante Baumaßnahmen.
- Anmeldung von Gruppen: Fahrradgruppen (ab 6 Personen) melden ihren Fahrtwunsch bitte mindestens eine Woche vor der geplanten Fahrt beim jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder unter: https://www.bwtarif.info/kundenservice/gruppenanmeldung/ an.
Eine Übersicht der Strecken mit entgeltpflichtiger Fahrradmitnahme finden Sie in den bwtarif-Tarifbestimmungen.
Soweit die unentgeltliche Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif die Fahrradkarte "bwFAHRRAD" angeboten, die in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein zur Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen berechtigt.
Für die Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Für die Mitnahme von Fahrrädern in Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen gelten die Regelungen der Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde.
Um entspannt an Ihr Ziel zu kommen, erhalten Sie hier einige Tipps für die Reise mit dem Fahrrad:
- Vorher informieren: Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre aktuelle Reiseverbindung und vermeiden Sie knappe Anschlussverbindungen. Prüfen Sie am Reisetag Ihre Reiseverbindung in der Fahrplanauskunft.
- Ein- und Ausstieg: Das Fahrradsymbol im Einstiegsbereich weist den Weg zu den Fahrrad-Stellplätzen. Die Abteile mit Stellplätzen für Fahrräder befinden sich in der Regel am Zuganfang oder am Zugende. Klären Sie mit anderen Fahrgästen, wer zu welchem Zielbahnhof möchte. Das erleichtert das Ausparken der Räder und das Aussteigen.
- Gepäck am Rad: Das Ein- und Aussteigen geht leichter ohne Gepäck am Fahrrad. Bitte nehmen Sie daher Packtaschen bei engen Einstiegen vom Fahrrad. Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern!
- Fahrrad sichern: Ein mitgebrachter Spanngurt hilft, das Rad zu sichern, Ösen zum Einhängen befinden sich an den Klappsitzen. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt abschließen wollen, ist ein eigenes Schloss zu verwenden.
Auch in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) können Sie Ihr Fahrrad bequem mit vorheriger Stellplatzreservierung mitnehmen. Und das auf der Gäubahn-Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz sogar zum Nahverkehrspreis: Denn auf dieser Strecke werden in allen Intercity-Zügen alle Nahverkehrs- und Verbundkarten anerkannt.
Für die Fahrradmitnahme gelten folgende Regelungen:
- Vom 7. November bis 10. Dezember 2022 können Reisende die sechs Fahrradstellplätze im Steuerwagen der Intercity 2 (Wagen 1) mit Nahverkehrsfahrkarte ohne Stellplatzreservierung nutzen.
- Vom 14. April 2022 bis 6. November 2022 ist der Zustieg nur mit vorheriger Stellplatzreservierung (und Mo. – Fr. zwischen 6 und 9 Uhr mit einer Nahverkehr-Fahrradkarte „bwFAHRRAD“) erlaubt.
- Drei weitere Einzelfahrradstellplätze im Intercity 2 (je einer in Wagen 2, 3 und 4) sowie die Stellplätze im SBB Wagenpark stehen zudem immer mit Stellplatzreservierung zur Verfügung. Stellplatzreservierungen sind in den Intercity 2-Zügen nur einzeln reservierbar.
Hinweis: Zugausfälle wegen Bauarbeiten auf der Gäubahn – vom 30. Juli bis 11. September 2022 sind wegen Bauarbeiten Teilausfälle und Ausfälle bei den Zügen der RE-Linien 14 Stuttgart-Rottweil sowie den IC-Zügen Stuttgart – Singen (Htw) und weiter nach Zürich unvermeidlich. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt!
Weitere Informationen zur IC-Nutzung mit Nahverkehrsticket sowie zur Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen auf der Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz finden Sie im Flyer „Tarifinformation für Intercity-Züge (IC) Stuttgart – Singen – Konstanz“.
Fragen und Antworten zur Fahrradmitnahme.
In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen können SIe Fahrräder in Verbindung mit Ihrem Nahverkehrsticket kostenfrei mitnehmen: Mo. – Fr. bis 6 und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig. Das Fahrradsymbol im Einstiegsbereich weist Ihnen den Weg zu den Stellplätzen. Eine Übersichtskarte zu den landesweiten Radmitnahmemöglichkeiten erhalten Sie in unserem barrierefreien Flyer „Allgemeine Hinweise zur Fahrradmitnahme“.
Montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr, sowie auf Ausnahmestrecken: Eine Übersicht über die Strecken mit entgeltpflichtiger Fahrradmitnahme finden Sie in den bwtarif-Tarifbestimmungen.
Strecke Stuttgart – Singen (Htw)–Konstanz. Weitere Informationen im Flyer zur Fahrradmitnahme auf der Gäubahn.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif die pauschale Fahrradkarte "bwFAHRRAD" angeboten, die in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein zur Mitnahme eines Fahrrads berechtigt. Weitere Infos unter: https://www.bwtarif.info/fahrkartenuebersicht/fahrradticket/
Hinweis: Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt.
Im Nahverkehr gibt es keine Mitnahmegarantie für Fahrräder. Die Mitnahme ist nur innerhalb der verfügbaren Kapazitäten möglich. Vor allem in den Sommermonaten kann es an Wochenenden auf stark befahrenen Strecken zu höheren Auslastungen sowie zu Schienenersatzverkehr kommen. Informieren Sie sich über geplante Baumaßnahmen bei den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen: https://www.bwegt.de/bwegt/partner/eisenbahnverkehrsunternehmen
Es gibt keine Reservierungsmöglichkeit für Radstellplätze im Nahverkehr.
Auf der Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz werden in allen Intercity-Zügen alle Nahverkehrs- und Verbundkarten anerkannt. Für die Fahrradmitnahme gilt:
- 7. November bis 10. Dezember 2022: sechs Fahrradstellplätze im Steuerwagen der Intercity 2 (Wagen 1) mit Nahverkehrsfahrkarte ohne Stellplatzreservierung nutzbar
- 14. April 2022 bis 6. November 2022: Mitnahme nur mit vorheriger Stellplatzreservierung (und Mo-Fr zwischen 6-9 Uhr mit einer Nahverkehr-Fahrradkarte „bwFAHRRAD“) erlaubt.
- Drei weitere Einzelfahrradstellplätze im Intercity 2 (je einer in Wagen 2, 3 und 4) sowie die Stellplätze im SBB Wagenpark stehen zudem immer mit Stellplatzreservierung zur Verfügung.
Fahrradgruppen (ab 6 Personen) melden ihren Fahrtwunsch bitte im Vorfeld mindestens eine Woche vor Fahrt beim jeweiligen Eisenbahnunternehmen an oder unter: https://www.bwtarif.info/kundenservice/gruppenanmeldung/
Falträder können als Gepäckstücke, also in jedem Wagen, auch zur Rush-Hour kostenlos mitgenommen werden.
Tipp: Die ADFC-Falträder bieten insbesondere für Pendler im Berufsverkehr eine attraktive Möglichkeit, Rad- und Bahnfahren zu kombinieren. Viele Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, zum Beispiel der bodo mit seinen Nachbarverbünden DING und naldo, der KVV, der VRN oder der VVS, haben im Rahmen von gemeinsamen Aktionen mit dem ADFC Baden-Württemberg sogenannte „Verbund-Falträder“ eingeführt, die Kunden zum Vorteilspreis erwerben können. Mehr Informationen zu den Faltrad-Projekten gibt es auf der Webseite des ADFC Baden-Württemberg.
Ihre Ausflugsmöglichkeiten.
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