
Das JugendticketBW – genau deins!
Seit 1. März 2023 ist das JugendticketBW in Baden-Württemberg erhältlich. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende unter 27 können seither günstig ganz Baden-Württemberg entdecken, und zwar 365 Tage im Jahr für nur 1 € am Tag!
Das ganze Jahr spontan und günstig unterwegs.
Egal ob zur Schule, zur Ausbildung oder auf die nächste WG-Party – mit dem JugendticketBW seid ihr einfach das ganze Jahr günstig unterwegs.
Das Wichtigste zum JugendticketBW.
Das Ticket für junge Menschen ist ein preisgünstiges Jahreskartenangebot der Landesregierung, der baden-württembergischen Verkehrsverbünde und Kommunen, das zum 1. März 2023 eingeführt wurde. Das Ticket soll junge Menschen in Ausbildung und Studium und ihre Familien entlasten und die öffentliche Mobilität für junge Menschen erlebbar machen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das JugendticketBW kostet 365 € im Jahr beziehungsweise 30,42 € im Monat. Für Studierende reduziert sich der Preis um den Solidarbeitrag im Rahmen der Semesterticket-Vereinbarung. Beispiel: An den Hochschulen, an denen vom Semesterbeitrag 30 € für das Semesterticket entfallen, zahlen Studierende bereits 60 € im Jahr für den ÖPNV. Diese werden auf den Kaufpreis des Jugendtickets angerechnet, somit kostet das Ticket in diesem Fall nur noch 305 €.
Das Ticket kann an den Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes erworben werden, in dem die Käuferin oder der Käufer wohnt bzw. zur Schule geht oder studiert. Das Jugendticket gibt es auch als E-Ticket. Der jeweils ausgebende Verbund entscheidet darüber, ob es als Papier oder E-Ticket ausgegeben wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das Ticket im Schülerlistenverfahren zu erhalten.
Vom JugendticketBW profitieren alle junge Menschen unter 21 Jahren und Menschen unter 27 Jahren, die sich in Aus- oder Fortbildung befinden und dies nachweisen können. Darunter fallen unter anderem Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende.
Studierende im Dualen Studium können das JugendticketBW nutzen, wenn der Ort der Hochschule in Baden-Württemberg liegt.
Das ist von Verbund zu Verbund unterschiedlich. Denn jeder Verbund pflegt seine eigenen Vertriebswege und wickelt seine Abos anders ab. Die Verbünde werden die Inhaber:innen von Schulabos oder anderen Zeitkarten informieren.
Das JugendticketBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg, hierzu gehören alle IRE, RE, RB, MEX, S-Bahn, Straßen/Stadtbahn und Busse. Außerdem gilt es auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz). Ansonsten gilt das JugendticketBW nicht in den Zügen des Fernverkehrs beispielsweise ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV…) und in den Fernbussen.
Das JugendticketBW gilt im Verkehrsverbund des eigenen Wohnortes und im ganzen restlichen Teil von Baden-Württemberg, der nicht durch diesen Verbund abgedeckt ist.
Wird das Jugendticket in einem grenzüberschreitendenden Verbund (zum Beispiel KVV) gekauft, dann können die Besitzerinnen und Besitzer des KVV JugendticketBW innerhalb des Verbundes über die Landesgrenzen hinausfahren. Das heißt: Sie können auch in den rheinlandpfälzischen Teil des KVV fahren.
Das Ticket gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
Das JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Das JugendticketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.
Die Fahrkarte ist nur in der zweiten Wagenklasse gültig. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich, auch nicht beim Kauf eines 1.- Klasse-Zuschlages.
Das JugendticketBW wird ausschließlich als Jahreskarte angeboten – entweder im Abo mit monatlicher Zahlung oder auch als Jahresticket mit Einmalzahlung im Voraus. Die Mindestbezugsdauer beträgt ein Jahr. Danach kann das Jahresabo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Die Verbünde können die Tickets im Ausbildungsverkehr weiterhin anbieten. Ob und in welchem Umfang sie diese Tickets weiterhin anbieten, liegt im Entscheidungsbereich der Verbünde.
Das JugendticketBW endet entweder, wenn es durch die Kundinnen und Kunden gekündigt wurde oder bei Wegfall der Voraussetzungen zum Bezug des Tickets, also zum Ende des Monats, in dem die Abonnentin oder der Abonnent 21 beziehungsweise 27 Jahre alt wird und seine Fort- oder Weiterbildung abschließt.
Grundsätzlich gelten die Kündigungsregelungen und Bestimmungen der jeweiligen Verbünde. Zu Sonderkündigungsrechten im ersten Vertragsjahr zählen zum Beispiel ein Umzug oder ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsortwechsel. Andere Kündigungsgründe werden im Einzelfall von den Verbünden entschieden.
Wenn die Ticket-Besitzer:innen das 27. Lebensjahr vollenden, können sie das JugendticketBW noch bis zum Ende ihres Jahresabos verwenden. Danach können sie das Deutschlandticket kaufen.
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Holt euch das JugendticketBW und entdeckt die Region neu!
Hier geht’s direkt zu den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde im Land.
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