
Verbundübergreifend durch BaWü: alle Infos zum bwtarif.
Mit dem bwtarif genügt ein einziges Ticket, um Ihre Ziele in Baden-Württemberg verbundübergreifend zu erreichen. Alle Informationen zu verbundübergreifenden Fahrten im bwtarif finden Sie auf dieser Seite.
Welche bwtarif-Tickets und Angebote gibt es?
Ob Einzelfahrt oder Gruppenfahrt mit dem Baden-Württemberg-Ticket: Mit den Tickets im bwtarif reisen Sie mit Bus und Bahn immer günstig. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Tickets und Angebote.

Viel in Baden-Württemberg entdecken. Wenig bezahlen.
Mit den Tickets im bwtarif sparen Sie sich bares Geld. Von Stuttgart nach Tuttlingen sind Sie zum Beispiel für nur 0,16 € pro Kilometer unterwegs. Und das ganz ohne Stau und Parkplatzsuche. Der Preis für bwEINFACH orientiert sich dabei an Ihrer individuellen Strecke – und kostet nie mehr als 31,50 €. Mit der BahnCard sind Sie sogar noch günstiger unterwegs.

Die bwtarif-Preisauskunft.
Auch wenn Sie nicht oft fahren und kein Abo benötigen, gibt es für Sie im bwtarif ein passendes Angebot. Wählen Sie einfach Ihre Verbindung und informieren Sie sich zu den Preisen für Ihre verbundübergreifende Strecke.

Wo können die bwtarif-Tickets gekauft werden?
Lösen Sie Ihr Ticket, wie es Ihnen am besten passt! Erhältlich sind die Tickets im bwtarif an Fahrkartenautomaten am Bahnhof, in Reisezentren oder ganz einfach online. Alle Informationen zum Ticketkauf auf der Übersichtsseite.

Gültigkeit des bwtarif auf der Fernverkehrsstrecke Stuttgart – Singen – Konstanz.
Der bwtarif ist ein Regional- und Nahverkehrstarif, der grundsätzlich nicht im Fernverkehr gilt. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Auf der Fernverkehrsstrecke Stuttgart – Singen – Konstanz werden in allen Intercity-Zügen der Deutschen Bahn (DB) auch alle bwtarif-Tickets anerkannt. Weitere Informationen dazu auf der DB-Themenseite.

Geltungsbereich des bwtarif.
Der bwtarif gilt für alle Reisen durch mehr als einen Verbund - für Züge des Regional- und Nahverkehrs. Auch die Nutzung von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen am Start- und Zielort ist innerhalb Baden-Württembergs in den Tickets des bwtarif bereits enthalten. Darüber hinaus gilt der bwtarif auch auf einzelnen Schienenstrecken außerhalb Baden-Württembergs. Einen Überblick zum Geltungsbereich des bwtarif und des Baden-Württemberg-Tickets erhalten Sie in der Streckenkarte:

Der bwtarif - kurz erklärt im Video.
Weitere Infos zum bwtarif.
Noch günstiger durch ganz Baden-Württemberg! Wenn Sie eine gültige BahnCard 25 oder BahnCard 50 besitzen, können Sie mit dem bwtarif noch mehr Geld sparen. Mit diesen Tickets im bwtarif und einer gültigen BahnCard werden die Rabatte der BahnCard anerkannt und Sie erhalten eine Ticketpreisermäßigung von 25 % beziehungsweise 50 %:
- bwEINFACH
- bwHIN UND ZURÜCK
- bwWEITERFAHRT EINFACH
- bwWEITERFAHRT HIN UND ZURÜCK
Für einfache Fahrten mit dem bwEINFACH-Fahrschein gilt eine Preisobergrenze von 31,50 € pro Person. In Verbindung mit einer BahnCard 50 zahlen Sie maximal 15,75 € – egal für welche Strecke innerhalb Baden-Württembergs.
Gruppen- und Tageskarten sind von der Regelung ausgenommen.
Der bwtarif ist ein Regional- und Nahverkehrstarif, der grundsätzlich nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB) oder den anderer Anbietern im Fernverkehr gilt.
Es gibt eine wichtige Ausnahme für den Fernverkehr: Auf der Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz (auf der sogenannten „Gäubahn“) werden seit Dezember 2017 in allen Intercity-Zügen der Deutschen Bahn (DB) auch alle Nahverkehrs- und Verbundtickets anerkannt. Sie können also hier den Fernverkehr zum Regio- beziehungsweise Nahverkehrspreis nutzen. Weitere Informationen zur Nutzung von Intercity (IC)-Zügen mit einem Nahverkehrs-Ticket – und den Regelungen zur Fahrradmitnahme – finden Sie hier auf der DB-Website.
bwtarif-Tickets gelten im Regional- und Nahverkehr in ganz Baden-Württemberg. Zudem ist Ihr Ticket im bwtarif auf den folgenden Bahnstrecken über die Landesgrenzen hinweg - in anderen Bundesländern und der Schweiz - gültig.
Zusätzliche Gültigkeit von bwtarif-Tickets auf Bahnstrecken außerhalb Baden-Württembergs:
- Mannheim – Viernheim – Weinheim
- Neckargemünd – Neckarsteinach – Neckarhausen bei Neckarsteinach – Hirschhorn – Eberbach
- Ulm Ost – Thalfingen (b. Ulm) – Oberelchingen – Unterlegungen – Langenau (Württ)
Gültigkeit von bwtarif-Tickets auf Strecken mit Abschnitten in der Schweiz:
- Erzingen (Baden) – Trasadingen – Wilchingen-Hallau – Neunkirch - Beringen Bad Bf – Neuhausen Bad Bf – Schaffhausen – Herblingen – Thayngen – Bietingen
- Jestetten – Lottstetten – Schaffhausen
- Grenzach – Basel Bad Bf
- Lörrach-Stetten – Riehen – Riethen Niederholz – Basel Bad Bf
- Weil am Rhein – Basel Bad Bf
Zusätzliche Gültigkeit des Baden-Württemberg-Tickets auf Strecken außerhalb Baden-Württembergs:
- Karlsruhe-Knielingen – Ludwigshafen
- Rheinsheim – Germersheim
- Mannheim – Ludwigshafen
- Walldürn-Rippberg – Wertheim-Bestenheid
- (Lauda–) Gaubüttelbrunn – Würzburg
- Crailsheim – Schnelldorf
- Pflaumloch – Nördlingen
- Ulm – Senden – Weißenhorn / Memmingen
- Tannheim – Memmingen
- Wangen – Lindau
- Kressbronn – Lindau
Zusätzliche Gültigkeit des Baden-Württemberg-Tickets auf Strecken mit Abschnitten in der Schweiz:
- Konstanz – Kreuzlingen
- Basel Bad Bf – Basel SBB
Zusätzliche Gültigkeit des RegioXTickets auf Strecken außerhalb Baden-Württembergs:
- Maxau – Lingenfeld – Speyer (Rheinland-Pfalz)
- Maxau – Wörth Badepark (Rheinland-Pfalz)
- Karlsruhe-Knielingen – Maikammer-Kirrweiler – Neustadt (Wstr.) Hbf (Rheinland-Pfalz)
- Karlsruhe-Knielingen – Rinnthal – Hinterweidenthal / Budenthal-Rumbach (Rheinland-Pfalz)
- Karlsruhe-Knielingen – Bad Bergzabern (Rheinland-Pfalz)
- Karlsruhe-Knielingen – Lauterbourg / Wissembourg (Rheinland-Pfalz / Frankreich)
Verbundüberschreitende Gruppenreisen müssen vorab angemeldet werden. Bei Bahnreisen ist dies ab einer Gruppengröße von 37 Personen und bei Radgruppen ab einer Gruppengröße von 6 Personen notwendig. Zur Anmeldung einer Gruppenreise sowie zum entsprechenden Anmeldeformular werden Sie auf die Seite der Baden-Württemberg-Tarif GmbH weitergeleitet.
Die bestehenden Tickets und Tarife der regionalen Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg gelten weiterhin für Fahrten innerhalb des jeweiligen Verbundes. Bei Fragen zu den Verbundtickets und -tarifen wenden Sie sich bitte direkt an das regionale Nahverkehrsunternehmen. Weiterführende Links zu allen Verbünden finden Sie auf der Übersichtsseite zu den Verkehrsverbünden.
Mitnahmeregelungen im bwtarif.
In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten (außerhalb der Hauptverkehrszeit) kostenlos mitgenommen werden: montags bis freitags bis 6 und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig. Auf einzelnen Strecken bestehen gegebenenfalls auch gesonderte Regelungen. Hinweis: Die Mitnahme eines Kinderfahrrades, das von einer Person unter 6 Jahren mitgeführt wird, ist immer kostenlos.
Ticket "bwFAHRRAD" für Uhrzeiten und Strecken ohne kostenlose Mitnahme.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Das Ticket ist ausschließlich in diesen Fällen zu lösen:
- zwischen 6 und 9 Uhr (montags bis freitags, an Werktagen) sowie
- auf bestimmten Strecken gelistet in der:
Anlage 3 der bwtarif-Beförderungsbedingungen - gültig ab 02.06.2023 (PDF, 182 KB)
Anlage 3 der bwtarif-Beförderungsbedingungen - gültig ab 10.12.2023 (PDF, 182 KB)
Das Ticket bwFAHRRAD kostet 5,50 Euro und ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in Regiobussen. Das Ticket ist nur erforderlich, falls die Mitnahme gemäß den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen nicht kostenlos erfolgt.
Sämtliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Fahrradmitnahme.
- Kinder unter 4 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson reisen, die mindestens 10 Jahre alt ist.
- Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos, das Lösen einer Fahrkarte ist nicht notwendig.
- Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahren reisen kostenlos, wenn sie von mindestens einem Eltern- oder Großelternteil, deren Lebenspartner:in oder von ihrem Vormund begleitet werden und diese Begleitperson einen Einzelfahrschein erworben hat. Die Zahl der mitreisenden Kinder muss beim Kauf auf dem Fahrschein eingetragen werden.
- Für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahren, die ohne Begleitperson reisen, werden ermäßigten Einzelfahrscheine angeboten. Die Ermäßigung beträgt 50 %. Maßgeblich ist in allen Fällen das Alter der Kinder am Tag des Fahrtantritts, bei Hin- und Rückfahrt der Tag des Antritts der Hinfahrt.
Ermäßigte Einzelfahrkarten für Kinder können mit den Ermäßigungen der BahnCard kombiniert werden.
Kinderwagen dürfen mit einem gültigen Fahrschein des bwtarif unentgeltlich mitgeführt werden.
Die Mitnahme von Tieren richtet sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens. Wenn bei diesen keine Regelungen zur Beförderung von Tieren bestehen, gelten die folgenden Bedingungen:
Bedingungen zur Beförderung von Tieren.
Lebende Haustiere bis zur Größe einer Hauskatze, die in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden können, dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, soweit eine Beeinträchtigung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus können Hunde, die nicht in Behältnissen in Handgepäckgröße untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint sind und, falls sie die Fahrgäste gefährden könnten, mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde ist ein gültiger Fahrausweis nach den jeweils geltenden Tarifbedingungen zu lösen. Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen.
Hunde, von denen trotz Maulkorb und Leinenführung eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für Personen ausgeht, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der rechtmäßige Verweis des den Hund mitführenden Fahrgastes aus dem Fahrzeug begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz und keinen Anspruch auf die Erstattung des entrichteten Beförderungsentgelts.
Blindenführ- und Begleithunde dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis des Fahrgastes das Merkzeichen „B“ oder „BI“ eingetragen ist.
bwtarif-Dokumente zum Download.
