
Fahrradmitnahme in Bahn und Bus
Fahrrad und Bahn und Bus einfach kombinieren. Damit die nächste Reise mit dem Fahrrad entspannt verläuft, hier gebündelt alle Informationen zur Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen und Bussen sowie zu Angeboten rund um Bike+Ride.
Was gilt bei der Mitnahme von Fahrrädern
Die wichtigsten Regeln und Hinweise
Streckenkarte zur Fahrradmitnahme
Im praktischen PDF-Format die Streckenkarte zur Fahrradmitnahme in den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs runterladen.

Wann ein Fahrradticket benötigt wird
Bei verbundüberschreitenden Fahrten ist montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr (an Werktagen) sowie auf bestimmten Strecken das Fahrradticket bwFAHRRAD zu lösen. Das Ticket ermöglicht dann die Fahrradmitnahme in Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie teils in den bwegiobussen.
Für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbunds mit Nahverkehrszügen, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen gelten die Bestimmungen und (Fahrrad-)Tickets des Verbundes. Bitte hierfür beim jeweiligen Verkehrsverbund informieren.
Besondere Regelungen zur Fahrradmitnahme in Zügen
In und angrenzend an Baden-Württemberg. Stand: 23. September 2025
Fragen und Antworten (FAQ) zur Fahrradmitnahme
In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen sowie teilweise in bwregiobussen ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags bis 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos möglich.
Während der Hauptverkehrszeit von 6 bis 9 Uhr (montags bis freitags) ist die Mitnahme ohne Fahrradticket ausgeschlossen. Auch auf bestimmten Strecken ist die Mitnahme ohne Fahrradticket ausgeschlossen (oder generell nicht möglich). Bei verbundüberschreitenden Fahrten gibt es für diese Zeiten und Strecken dann das Fahrradticket bwFAHRRAD. Bei verbundinternen Fahrten bitte beim Verkehrsverbund bezüglich eines Fahrradtickets informieren.
Für andere Busse – abseits von bwregiobussen – können je nach Linie, Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen andere Regeln gelten. Bitte beim jeweiligen Verkehrsverbund informieren.
Eine Reservierung oder Mitnahmegarantie gibt es nicht. Ob genug Platz vorhanden ist, hängt vom Verkehrsmittel, der Strecke und der Tageszeit ab. Fahrräder können nur mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste haben Vorrang.
Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen sowie in bwregiobussen kostenlos und ohne Fahrradticket möglich. Nur montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr (an Werktagen) sowie auf bestimmten Strecken ist ein kostenpflichtiges Fahrradticket notwendig. Für verbundüberschreitende Fahrten muss in diesen Fällen das Ticket bwFAHRRAD gekauft werden. Das Ticket ermöglicht dann in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Fahrradmitnahme in Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie teils in den bwegiobussen.
Für Fahrten mit Nahverkehrszügen, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen innerhalb eines Verkehrsverbunds gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verbundes zur Fahrradmitnahme. Zu bestimmten Zeiten wird für Fahrten innerhalb eines Verbundes in der Regel ein kostenpflichtiges Fahrradticket des Verbundes notwendig. Die Beförderungsbestimmungen und Fahrradticket-Regelungen unterscheiden sich je nach Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen. Eine Übersicht der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg mit weiterführenden Links gibt es unter bwegt.de/verkehrsverbuende.
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) dürfen grundsätzlich nur dann mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt und leicht sind, das bedeutet kleiner als 1,15 m und leichter als 15 kg. In diesem Fall gelten sie als Traglast und können kostenfrei in den für Gepäck vorgesehenen Bereichen transportiert werden.
Größere oder nicht klappbare E-Scooter sind nicht zur Mitnahme zugelassen, außer es handelt sich um ein anerkanntes Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung gemäß den Bestimmungen des Schwerbehindertenausweises.
Wichtig: E-Scooter dürfen nicht im Gang oder vor Türen abgestellt werden. Sie müssen so verstaut werden, dass andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden. Das Zugpersonal entscheidet im Zweifel über die Mitnahme.
Falträder können als Gepäckstücke, also in jedem Wagen, auch zur Hauptverkehrszeit kostenlos mitgenommen werden.
Tipp: Die ADFC-Falträder bieten insbesondere für Pendler:innen im Berufsverkehr eine attraktive Möglichkeit, Rad- und Bahnfahren zu kombinieren. Viele Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, zum Beispiel der BODO mit seinen Nachbarverbünden DING und NALDO, der KVV, der VRN oder der VVS, haben im Rahmen von gemeinsamen Aktionen mit dem ADFC Baden-Württemberg sogenannte „Verbund-Falträder“ eingeführt, die Kund:innen zum Vorteilspreis erwerben können.
Mehr Informationen zu den Faltrad-Projekten gibt es auf der Webseite des ADFC Baden-Württemberg.
In allen Intercity (IC)-Zügen der Deutschen Bahn (DB) auf der Fernverkehrsstrecke Stuttgart – Singen – Konstanz (auf der sogenannten Gäubahn) werden zwar alle bwtarif-Tickets anerkannt. Eine Fahrradmitnahme ist auf dieser Strecke jedoch nur mit vorheriger, kostenpflichtiger Reservierung möglich. Die Reservierung kann unter der Telefonnummer 030 2970 oder in Reisezentren und DB-Agenturen beantragt werden.
Im Abschnitt Stuttgart – Horb – Rottweil können Sie auf die Regionalzüge der RE-Linien 14a beziehungsweise 14b von/nach Rottweil beziehungsweise Freudenstadt ausweichen und auf die gewohnt kostenlose Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptreisezeit von Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr zurückgreifen.
Weitere Informationen zu den Fahrradmitnahme-Regelungen in den IC-Zügen gibt es auf der Themenseite der DB-Website.
Halte Türen und Gänge frei und sichere dein Fahrrad im vorgesehenen Bereich. Das Fahrradsymbol im Einstiegsbereich der Bahn weist den Weg zu den Fahrrad-Stellplätzen. Die Abteile mit Stellplätzen für Fahrräder befinden sich in der Regel am Zuganfang oder am Zugende. Bitte mit anderen Fahrgästen klären, wer zu welchem Zielbahnhof möchte. Das erleichtert das Ausparken der Räder und das Aussteigen.
Das Ein- und Aussteigen geht leichter ohne Gepäck am Fahrrad. Bitte daher Packtaschen bei engen Einstiegen vom Fahrrad nehmen. Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern!
Fahrräder gehören in die dafür vorgesehenen Mehrzweckbereiche. Bitte achte auf die Kennzeichnung im Zug und blockiere keine Türen, Gänge oder Fluchtwege.
Ein mitgebrachter Spanngurt hilft, das Rad zu sichern, Ösen zum Einhängen befinden sich an den Klappsitzen. Soll das Fahrrad während der Fahrt abgeschlossen werden, ist ein eigenes Schloss zu verwenden.
Wird das Fahrrad über die baden-württembergischen Grenzen hinaus mitgenommen, bitte beachten, dass dort andere Mitnahme- sowie Tarifregelungen gelten können. Bitte daher in diesem Fall auch die entsprechenden Regelungen im Ausland beziehungsweise in den anderen Bundesländern prüfen. Einen Überblick bieten etwa:
- die Webseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft für das Bundesland Bayern
- die Webseite des Rhein-Main-Verkehrsverbundes für Südhessen und teils von Rheinland-Pfalz
- die Webseite des Verkehrsverbund Rhein-Neckar für Rheinland-Pfalz und teils von Hessen
- die Webseite der Deutschen Bahn für deutschlandweite Infos zur Fahrradmitnahme
Vor allem im Berufsverkehr, an Wochenenden mit vielen Ausflügen und an sonnigen Feiertagen kann es eng werden. Dann empfiehlt es sich, auf weniger stark genutzte Verbindungen auszuweichen.
Nein. Die Mitnahme hängt in der Regel vom verfügbaren Platz im Zug beziehungsweise Bus ab.
Plane möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Prüfe vorab und am Reisetag die Verbindung in der Fahrplanauskunft und vermeide knappe Anschlussverbindungen.
Radgruppen können nur bei einzelnen Eisenbahnunternehmen angemeldet werden. Der bwtarif-Kundenservice verweist hierzu gerne an die jeweiligen Ansprechpartner.
Ja. An vielen Stationen helfen Fahrradstellplätze oder Bike+Ride-Angebote dabei, das Fahrrad sicher abzustellen und die Fahrt mit der Bahn oder dem Bus fortzusetzen.
Freizeitexpress-Züge mit kostenloser Fahrradmitnahme
Ob zum Radeln, Wandern oder Erkunden: Die Freizeitexpresse bringen Fahrgäste in die schönsten Regionen Baden-Württembergs. Folgende Züge bieten besonders viele Fahrradstellplätze – ideal für entspannte Ausflüge mit dem Rad.

Das Prinzip Bike+Ride
Bike+Ride bezeichnet die Kombination aus Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln. Fahrräder werden hierbei sicher an Abstellanlagen geparkt. Oft auch über Nacht oder mehrere Tage. Anschließend wird die Fahrt per Bus oder Bahn fortgesetzt.
Bike+Ride vergrößert die Einzugsbereiche von Bus- und Bahnhaltestellen um fünf bis acht Kilometer. Abhängig davon ob Fahrräder oder Pedelecs genutzt werden. Falls der Nah- und Regionalverkehr nicht für alle Verkehrszwecke oder Zeiten ein optimales Angebot bietet, kann der Vor- und Nachtransport so flexibel und individuell gestaltet werden. Denn für mittlere und lange Strecken ist die Kombination von Fahrrad und Bus oder Bahn inzwischen eine leistungsstarke Alternative zum eigenen Auto.






