Öffentliche Führung Hohle Fels
Hat stattgefunden
-Zu den Öffnungszeiten
Öffentliche Führung im Hohle Fels
Wir laden Sie zwischen Mai und Oktober jeden Samstag zu einer öffentlichen Führung ein, an der Sie ohne gesonderte Anmeldung teilnehmen können. Beginn: 11:45 Uhr.
Die Zufahrt zum Besucherparkplatz am Hohle Fels ist ab 12.10.2023 wegen Bauarbeiten gesperrt! Bitte nutzen Sie den Parkplatz am Freibad Schelklingen für Fahrzeuge bis 2.80m Höhe. Fußweg von dort ca. 1 km. Eine Durchfahrt ab Freibad zum Hohle Fels ist nicht gestattet! Busse können am Bahnhof Schelklingen halten.
Preise
Eintritt
Erwachsene | 7,00 € | |
---|---|---|
Kind 7 bis 17 Jahre | 1,00 € | |
Kind bis einschließlich 6 Jahre | 0,00 € |
Öffnungszeiten
Samstag 28.10.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
---|---|---|
Samstag 21.10.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 14.10.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 07.10.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 30.09.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 23.09.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 16.09.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 09.09.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 02.09.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
|
Samstag 26.08.2023 |
11:45
- 12:45 Uhr
|
Vorteile und Aktionen

Ihr "Alb Inclusive“ Urlaub
Mit der AlbCard erhalten Sie einen Ermäßigten Eintrittspreis für die Führung im
Hohle Fels. Der Eintritt während der Öffnungszeiten ohne Führung ist kostenfrei.
Mit der AlbCard erhalten Sie
- kostenlosen Eintritt bei 160 Top-Sehenswürdigkeiten und Erlebnissen der Schwäbischen Alb wie Burg Hohenzollern, Steiff Museum, Thermalbäder, Pedelec-Verleih, ...
- kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs an allen Aufenthaltstagen
Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.