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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit von bwegt.de.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist bemüht sein Online-Angebot auf der Website www.bwegt.de nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.bwegt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.

Die Website ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir aktiv vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht-barrierefreie Inhalte.

Die hier aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos teilweise noch ohne Untertitel

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Fahrplanauskunft, Freizeitdatenbank (Veranstaltungen und Ausflugsziele) und weitere Inhalte externer Dienste und Anbieter auf bwegt.de
  • bwegt-Newsletter

c) Verlinkungen zu externen Inhalten

  • Auf Dokumente und Webseiten Dritter haben wir keinen Einfluss. Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts führen daher unter Umständen auf nicht-barrierefreie Inhalte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt, am 26.07.2021 und am 31.05.2022 sowie am 06.03.2023 aktualisiert. Die Website wurde zu Beginn einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test unterzogen. Davon ausgehend und basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) haben wir Optimierungen zur Steigerung der Barrierefreiheit vorgenommen.

Feedback und Kontaktangaben.

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

Tel.: 0711 89686-0
Fax: 0711 89686-9020

E-Mail: poststelle(at)vm.bwl.de

Durchsetzungsverfahren.

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Feedback und Kontaktangaben in dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Tel.: 0711 279-3366

E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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