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Teilnahmebedingungen für die Aktion Rulantica Aktionsticket bwegt für 27 Euro mit dem D-Ticket JugendBW



§ 1 Veranstalter, Kooperationspartner und Gegenstand der Aktion

(1) Veranstalter der Aktion ist die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Rosensteinstraße 37B, 70191 Stuttgart, DEUTSCHLAND. Für die Erhebung und Verarbeitung der Teilnehmendendaten gelten ergänzend die gesondert aufgeführten Datenschutzbestimmungen nach Art. 13 DSGVO. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der/die Benutzer:in diese Teilnahmebedingungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO.

(2) Kooperationspartner ist die Europa-Park GmbH & Co. Mack KG, Europa-Park-Straße 2, 77977 Rust. Die Europa-Park GmbH & Co. Mack KG verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Ticketkaufs und des Zutritts zur Wasserwelt Rulantica als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Mehr unter corporate.europapark.com

(3) Gegenstand der Aktion ist ein vergünstigter Eintrittspreis von 27 Euro für den Besuch der Wasserwelt Rulantica am 6. März 2026 im Rahmen der Aktion Rulantica Aktionsticket bwegt. Das Angebot ist begrenzt und die Tickets können bereits nach kurzer Zeit vergriffen sein.

(4) Rückfragen zur Aktion können an rulantica-special(at)bwegt.de gerichtet werden.



§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnehmen können alle Personen mit einem am 6. März 2026 gültigen D-Ticket JugendBW. Andere Tickets, Deutschland-Tickets oder Abonnements sind ausgeschlossen.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorzeigen eines gültigen D-Ticket JugendBW in Verbindung mit dem Rulantica Aktionsticket bwegt beim Check-in in die Wasserwelt Rulantica am Aktionstag. Das Rulantica Aktionsticket bwegt muss über Mack International Ticketshop der Europa-Park GmbH & Co. Mack KG erworben werden. Die Ermäßigung gilt nur für die jeweilige Person mit einem individuellen Voucher Code und ist nicht übertragbar.

(3) Es gelten die tariflichen Bestimmungen zum D-Ticket JugendBW für die An- und Abreise; weitere Informationen finden sich unter bwegt.de/jugendbw.



§ 3 Anmeldung und Kontingent

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Aktionsseite. Die im Formular angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Durchführung der Teilnahme, insbesondere zur Zusendung des Voucher Codes und für organisatorische Informationen zur Aktion, verwendet. Der Voucher Code kann auf europapark.de/voucher-code eingelöst werden, um das vergünstigte Rulantica Aktionsticket bwegt zu erwerben.

(2) Das Kontingent beträgt 1.000 Voucher Codes. Sobald das Kontingent erreicht ist, wird die Online-Anmeldung automatisch geschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Voucher Code, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist.



§ 4 Einlösung am Aktionstag und Zahlung

(1) Die Einlösung ist ausschließlich am 6. März 2026 während der regulären Öffnungszeiten der Wasserwelt Rulantica möglich (täglich 9:30 Uhr bis 22 Uhr).

(2) Am 06. März 2026 sind vor Ort an der Kasse der Wasserwelt Rulantica auf Verlangen ein gültiges D-Ticket JugendBW zusammen mit dem zuvor gekauften Rulantica Aktionsticket bwegt vorzuzeigen.

(3) Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil der Aktion.



§ 5 Leistungen, Kosten und An-/Abreise

(1) Die Aktion umfasst ausschließlich den Eintritt in die Wasserwelt Rulantica zum Preis von 27 Euro am 6. März 2026.

(2) Reise- und Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Aktion und werden nicht erstattet. Für die Nutzung des ÖPNV gelten die Bedingungen des D-Ticket JugendBW.

(3) Keine Barauszahlung möglich. 



§ 6 Verhalten im Park und Hausrecht

(1) Es gelten die Zutritts-, Sicherheits- und Hausordnungen der Wasserwelt Rulantica.

(2) Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Parkregeln kann der Veranstalter bzw. die Wasserwelt Rulantica den ermäßigten Eintritt verweigern oder von der Aktion ausschließen.



§ 7 Änderungen, Ausfall und höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheits- oder Witterungsgründe) zu ändern, zu verschieben, einzuschränken oder abzusagen.

(2) Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten) sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat den Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.



§ 8 Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen; ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Für Leistungen und Angebote der Wasserwelt Rulantica gelten dessen eigenständige Vertrags- und Haftungsregelungen.



§ 9 Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO 
1. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO 

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH
Rosensteinstraße 37B
D-70191 Stuttgart

Telefon: 0711 / 23991-0
E-Mail: kontakt(at)bwegt.de


Datenschutzbeauftragter:

Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
Fabian Henkel
Kantstraße 14
71277 Rutesheim
Tel. +497152 564773
Fax. +497152 564771
E-Mail: info(at)externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de
www.externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de


2. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Teilnahme werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name, E-Mail-Adresse sowie Angaben zur Teilnahme- bzw. Altersberechtigung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Registrierung, Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, Zusendung des Voucher Codes sowie der organisatorischen Durchführung der Aktion. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie hierfür eine gesonderte freiwillige Einwilligung erteilt haben, z. B. für Newsletter oder Marketinginformationen.

3. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten zur Durchführung der Aktion ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. vorvertragliche Maßnahmen im Rahmen der Teilnahmebedingungen).

4. Weitere Datenempfänger

Die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten liegen grundsätzlich nur im Zugriff des NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW). Die NVBW wird im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart unterstützt.

Sofern für die Durchführung der Aktion externe Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, sind diese nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und entsprechend auf Vorhaltung geeigneter organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen hin kontrolliert worden. Insbesondere im Bereich Webhosting werden Auftragsverarbeiter eingesetzt. Details finden Sie unter https://www.bwegt.de/datenschutz.

Für den Ticketkauf und den Zutritt zur Wasserwelt werden personenbezogene Daten an die Europa-Park GmbH & Co. Mack KG als eigenständig Verantwortlicher übermittelt.

Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Durchführung der Aktion zwingend erforderlich und durch eine einschlägige Rechtsgrundlage erlaubt ist oder Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt haben. 

5. Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden zweckgebunden für die Durchführung der Aktion verarbeitet und gelöscht, wenn die Aktion abgelaufen ist.

6. Ihre Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e) oder f) DSGVO beruht, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Soweit Sie einer Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig, es sein denn, der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die das Interesse des Betroffenen am Widerspruch überwiegen. Sofern Sie selbst die verarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO zu. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird. Wenden Sie sich bitte in den zuvor genannten Fällen, bei offenen Fragen oder im Falle von Beschwerden schriftlich oder per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten. Zudem steht Ihnen ein Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem der Verantwortliche (NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH) seinen Sitz hat. 



7. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

E-Mail: kontakt(at)bwegt.de

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH
Rosensteinstraße 37B
D-70191 Stuttgart

Telefon: 0711 / 23991-0

Datenschutzbeauftragter:

Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
Fabian Henkel
Kantstraße 14
71277 Rutesheim
Tel. +497152 564773
Fax. +497152 564771
E-Mail: info(at)externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de
www.externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de


§ 10 Ausschluss von Missbrauch

(1) Die Weitergabe oder der Verkauf von Anmeldebestätigung oder Anspruch auf den ermäßigten Eintritt ist nicht gestattet.

(2) Bei Manipulationen, Falschangaben oder sonstigem Missbrauch behält sich der Veranstalter den Ausschluss von der Aktion vor.



§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



§ 12 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  

Stand: Januar 2026 

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