Teilnahmebedingungen für die bwegt-Pendelwochen
§ 1 Veranstalter und Gegenstand
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart, DEUTSCHLAND. 
 Für die Erhebung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten gelten ergänzend die gesondert aufgeführten Datenschutzbestimmungen nach Art. 13 DSGVO. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der/die Benutzer:in diese Teilnahmebedingungen. 
§ 2 Teilnahme
1. Teilnahmeberechtigung  
 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren, die in einer Institution beschäftigt sind, die mindestens 3 Mitarbeitende beschäftigt. Jede Institution kann eine unbegrenzte Anzahl von Teams anmelden, wobei die Teamgröße zwischen 3 und 30 Personen liegen sollte. Zugelassen sind alle Organisationsformen, einschließlich Unternehmen, öffentlicher Dienst, Gesundheits- und Sozialbereich sowie sonstige Institutionen und Einrichtungen. Die Arbeitsstätte der Teilnehmenden muss sich in Baden-Württemberg befinden.
2. Einhaltung der Teilnahmebedingungen  
 Die Spielleitung jedes Teams ist dafür verantwortlich, dass alle Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen informiert sind und diese einhalten. Die Teilnahmebedingungen müssen den Teilnehmenden in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden, zum Beispiel durch Aushang oder Verteilung. 
3. Gewinnberechtigung  
 Teams aus Institutionen, die mit der Organisation der bwegt-Pendelwochen betraut sind oder in Verbindung stehen, dürfen teilnehmen, sind aber vom Gewinn ausgeschlossen. 
4. Teilnahmeerklärung 
 Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Mit der Registrierung und aktiven Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung einverstanden. 
5. Barrierefreiheit 
 Teilnehmende mit Einschränkungen, die eine besondere Unterstützung benötigen, werden gebeten, sich vorab mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Eine barrierefreie oder angepasste Teilnahme wird nach vorheriger Rücksprache im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten ermöglicht. 
 Kontakt: pendelwochen(at)bwegt.de
§ 3 Ablauf der Aktion
1. Anmeldung und Teamregistrierung
 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Aktionsseite von bwegt unter www.bwegt.de/pendelwochen und ist bis zum 26.09.2025 24:00 Uhr MEZ möglich. Jedes Team benennt vor Aktionsbeginn die Anzahl seiner Teammitglieder. Die Teams werden während des Aktionszeitraums über das für die Aktion eingerichtete Postfach pendelwochen(at)bwegt.de informiert. 
2. Nachhaltige Arbeitswege 
 Als nachhaltig zurückgelegte Arbeitswege im Rahmen der Aktion zählen Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrradfahrten, Wege zu Fuß, Fahrten in Fahrgemeinschaften, Fahrten mit E-Scootern sowie die Tätigkeit im Homeoffice.
 Um in den Lostopf für den Hauptgewinn zu kommen, müssen die Teams in ihrer durchschnittlichen Punktzahl zu den 20 Prozent der besten Teams im Aktionszeitraum gehören. Die Punkte setzen sich dabei aus den Punkten für den Arbeitsweg, der Rückmeldung zur Quizfrage und den Social-Media-Posts der Teams zusammen. Pro Spieler:in können während des gesamten Aktionszeitraumes maximal 10 Tage mit je einer Angabe beziehungsweise Rückmeldung pro Tag erfasst werden. 
3. Rückmeldemechanismus 
 Die Teilnehmenden erfassen täglich über die Aktionsplattform ihren zurückgelegten Arbeitsweg sowie optional die Antwort auf eine Tagesquizfrage. Pro Tag ist eine Rückmeldung zulässig, bestehend aus: 
- einem nachhaltig zurückgelegten Arbeitsweg (1 Punkt)
 - einer korrekt beantworteten Quizfrage (1 Zusatzpunkt)
 
 Als nachhaltig gilt ein Arbeitsweg unter Nutzung von: 
- Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV)
 - Fahrrad
 - zu Fuß gehen
 - E-Scooter
 - Fahrgemeinschaft
 - Homeoffice
 
Je Teammitglied können maximal 20 Punkte erzielt werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der durchschnittlich erzielten Punktzahl je Teammitglied.
4. Sonderpunkte „Social Media“ 
 Teams können durch öffentliche Social-Media-Beiträge bis zu 25 Zusatzpunkte erzielen. Bewertet werden: 
- maximal 5 öffentliche Beiträge (pro Post 5 Punkte)
 - mit dem Hashtag #bwegtPendelwochen
 - auf Facebook, Instagram oder LinkedIn
 - mit eindeutigem Bezug zur Teilnahme (z. B. Teamfoto, Pendelweg, Statements)
 - Wird derselbe Beitrag auf mehreren Plattformen veröffentlicht, zählt er unabhängig von der Anzahl der Veröffentlichungen nur einmal für die Punktevergabe.
 
Pro verwertetem Beitrag werden 5 Zusatzpunkte vergeben. Stories, Reels oder nicht-öffentliche Inhalte bleiben unberücksichtigt. Die Verlinkung des offiziellen bwegt-Kanals wird empfohlen sowie die Angabe des Teamnamens innerhalb der Hashtags.
5. Analoge Teilnahme 
 Teilnehmende ohne Zugriff auf ein digitales Endgerät können ihre Rückmeldungen auf der bereitgestellten analogen Teilnahmekarte dokumentieren. Die Spielleitung ist für die Übertragung der Daten an die Veranstalterin verantwortlich. 
6. Spielleitung und Ansprechpartner:innen 
 Jedes Team ernennt mit der Anmeldung eine Kollegin oder einen Kollegen zur Spielleitung, die als direkte Ansprechperson für die Aktion fungiert. Die Spielleitung ist die primäre Kontaktperson. Darüber hinaus ist die Spielleitung dafür zuständig, nach Abschluss der Aktion alle nicht digital erfassten Rückmeldungen über das Postfach rückzumelden. Eine analoge Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen ist über eine Teilnahmekarte möglich, welche vor Beginn der Aktion allen Teams als Downloaddatei zur Verfügung gestellt wird. Dabei können die Spieler:innen ihren täglichen Arbeitsweg handschriftlich auf der Karte eintragen. 
§ 4 Teilnahmebedingungen und Abläufe
1. Interne Kommunikation und Verpflichtungen 
 Den teilnehmenden Institutionen werden Werbematerialien zur Verfügung gestellt, um die interne Kommunikation und Motivation zu fördern. Die Spielleitung sorgt dafür, dass die Werbematerialien sichtbar aufgehängt werden, insbesondere das Aktionsplakat mit QR-Code am Eingang und die Spielerpostkarten, die an die Spieler:innen verteilt werden. Die Spielleitung der Teams ist zudem für die Übermittlung der gesammelten Teilnahmekarten an das bwegt-Team verantwortlich. 
2. Teilnahme an der Verlosung 
 Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt durch die tägliche Rückmeldung der Teilnehmenden auf der Microsite der bwegt-Pendelwochen während des Aktionszeitraums. Teilnehmende müssen angeben, wie sie am jeweiligen Tag zur Arbeit pendeln, wobei pro Tag nur eine Angabe gemacht wird. Eine Mehrfachbeantwortung oder -rückmeldung pro Tag ist nicht erlaubt. Darüber hinaus können die Teilnehmenden über die Beantwortung einer täglichen Quizfrage weitere Punkte erspielen. Zusätzlich können pro Team bis zu fünf Social-Media-Beiträge veröffentlicht werden, die entweder die Teilnahme am Pendeln zeigen oder thematisch zur Aktion passen. Die Beiträge dürfen auf LinkedIn, Instagram oder Facebook gepostet werden. Voraussetzung für die Punktevergabe ist, dass die Posts öffentlich zugänglich sind, den Hashtag #bwegtPendelwochen enthalten und der Teamname klar ersichtlich ist. Für jeden qualifizierten Beitrag werden 5 Zusatzpunkte vergeben – maximal jedoch 25 Punkte pro Team. Zur besseren Zuordnung können die Teams die offiziellen bwegt-Kanäle zusätzlich in ihren Beiträgen verlinken. 
3. Verfall des Gewinnanspruchs 
 Sollte ein Gewinner oder eine Gewinnerin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung reagieren oder kann die Kontaktaufnahme aufgrund falscher Angaben nicht erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird der Gewinn unter den verbleibenden Teilnehmenden erneut ausgelost. 
4. Medienbeteiligung und Rechteübertragung 
 Gewinnerteams werden gebeten, an begleitenden Kommunikationsmaßnahmen der Veranstalterin mitzuwirken (z. B. Berichterstattung, Social-Media-Beiträge, Dokumentation der Preisverleihung). 
5. Verantwortung der Teilnehmenden 
 Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, dass die von ihnen eingereichten Informationen korrekt und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Aktion führen. 
§ 5 Teilnahmezeitraum
Die Aktion findet im Zeitraum vom 6. Oktober 2025, 00:00 Uhr (MESZ), bis 17. Oktober 2025, 24:00 Uhr (MESZ), statt.
§ 6 Bekanntgabe der Gewinner
1. Ermittlung der Gewinner 
 Das Gewinnerteam wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums durch ein Losverfahren ermittelt, dass das Zufallsprinzip gewährleistet. An der Verlosung des Hauptgewinns nehmen ausschließlich jene Teams teil, die zu den 20 Prozent der bestplatzierten Teams (gemessen an der durchschnittlich erzielten Punktzahl je Mitglied) gehören. Es werden nur die Teilnehmenden berücksichtigt, die gemäß den Teilnahmebedingungen teilgenommen haben. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen oder Institutionen ist ausgeschlossen. 
2. Bekanntgabe der Gewinner
 Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums telefonisch und/oder per E-Mail benachrichtigt. 
§ 7 Gewinne
1. Hauptgewinn
 Unter allen teilnehmenden Teams wird nach dem Aktionszeitraum ein Hauptgewinn in Form eines Team-Events verlost. Die Höhe der Gewinnsumme sowie das Budget für das Team-Event werden ausschließlich von bwegt festgelegt. Die Art und Gestaltung des Events, einschließlich der Auswahl der Dienstleister und Veranstaltungsorte, obliegt ebenfalls vollständig bwegt. 
2. Sonderpreis „Quiz-Team“ 
 Wöchentlich wird ein Sonderpreis an das Team mit der höchsten durchschnittlichen Anzahl korrekt beantworteter Quizfragen pro Mitglied vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. 
3. Sachgewinne 
 Der Sonderpreis für das „Quiz-Team“ besteht aus einem Give-Away-Paket von bwegt. Zusätzliche Sachpreise können nach Ermessen der Veranstalterin vergeben werden. Preise sind weder übertragbar noch auszahlbar. Ein Anspruch auf bestimmte Gewinne besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
4. Verpflichtungen der Gewinner 
 Die Gewinnerteams verpflichten sich, den gewonnenen Preis umzusetzen und an der medialen Begleitung durch bwegt teilzunehmen. Dies umfasst die Erlaubnis zur Erstellung und Nutzung von Bild-, Video- und Tonmaterial während des Team-Events sowie die Kommunikation der Gewinner auf allen bwegt-Kanälen. 
5. Sonstiges 
 Eine Barauszahlung des Gewinns oder die Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen. Alle Entscheidungen hinsichtlich des Gewinns und der damit verbundenen Rahmenbedingungen werden ausschließlich von bwegt getroffen und sind verbindlich. 
§ 8 Datenschutz
Datenschutzgrundsätze nach Art. 13 DSGVO 
 1. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO 
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
 Dorotheenstraße 8
 70173 Stuttgart
 Fax: 0711 231-5819
 E-Mail: pendelwochen(at)bwegt.de 
1. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten 
 Im Rahmen der Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen, insbesondere die Kontaktdaten der jeweiligen Spielleiter (vollständiger Name, Adresse sowie Unternehmensdaten), erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aktion sowie für die Durchführung der Verlosung verwendet. 
2. Weitergabe an Dritte 
 Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur insoweit, wie dies zur Umsetzung der Aktion erforderlich ist. Eine Weitergabe an externe Dienstleister erfolgt ausschließlich zur Umsetzung der Aktion (z. B. Hosting, Versand, Medienverarbeitung) und unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 28 DSGVO. 
3. Rechtsgrundlage 
 Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchführung der Aktion). Soweit eine Einwilligung erteilt wird, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. 
4. Zustimmung zur zukünftigen Kontaktaufnahme 
 Mit der Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen stimmen die Teilnehmenden zu, dass ihre personenbezogenen Daten bis zu 24 Monate nach Aktionsende gespeichert und für zukünftige Aktionen von bwegt genutzt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, die Teilnehmenden über ähnliche zukünftige Aktionen und Angebote von bwegt zu informieren. 
5. Widerspruchsrecht 
 Teilnehmende haben das Recht, der Verwendung ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart, Fax: 0711 231-5819 oder per E-Mail an pendelwochen@bwegt.de. Im Falle eines Widerspruchs werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht, was zur Folge hat, dass eine weitere Teilnahme an der Aktion und der Verlosung nicht mehr möglich ist. 
6. Datenspeicherung 
 Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zu 24 Monate nach Aktionsende, um den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, die Teilnehmenden auch in Zukunft über ähnliche Aktionen und Angebote zu informieren. Die Daten werden nur dann gelöscht, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich verlangt oder wenn keine rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen. 
7. Zweck der Datenverarbeitung/Rechtsgrundlage: 
 Sofern Sie uns nicht eine weitergehende ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, werden die im Rahmen Ihrer Gewinnspielteilnahme von Ihnen an uns weitergegebenen persönlichen Angaben ausschließlich für die Prüfung der Teilnahmeberechtigung (siehe Teilnahmebedingungen, u. a. Altersprüfung) und die Abwicklung des Gewinnspiels verwendet (Gewinnerermittlung, Gewinnerbenachrichtigung, Durchführung des Gewinns). Die vollständigen Gewinnernamen werden ohne Vorliegen einer Einwilligungserklärung nicht veröffentlicht, sondern per E-Mail über die Tatsache des Gewinns benachrichtigt. Ihre Adressdaten werden gegebenenfalls ebenfalls nur für die Zusendung von Gewinnen verwendet, sofern nicht eine persönliche Übergabe des Gewinnes möglich sein sollte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist im Falle Ihrer Teilnahme grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Das berechtigte Interesse seitens des Veranstalters ergibt sich hierbei aus dem Interesse, das ausgelobte Gewinnspiel durchführen zu können. Im Falle der Abgabe einer darüberhinausgehenden Einwilligungserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO die Rechtgrundlage für die auf der Einwilligung basierenden Datenverarbeitung. Sofern im Rahmen eines Gewinnspiels Einwilligung(en) von Ihnen erklärt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, diese Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. 
8. Empfänger:innen/Kategorien von Empfänger:innen: 
 Die im Rahmen von Gewinnspielen erhobenen Daten liegen grundsätzlich nur im Zugriff des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels beziehungsweise die Zusendung des Gewinnes zwingend erforderlich ist (beispielsweise Gewinnversand durch den Sponsor eines Gewinnspiels) oder Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt haben. Sofern für die Durchführung des Gewinnspiels externe Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, sind diese nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und entsprechend auf Vorhaltung geeigneter organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen hin kontrolliert worden. 
9. Ihre Betroffenenrechte 
 Sie haben das Recht, nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e) oder f) DSGVO beruht, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Soweit Sie einer Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig, es sein denn, der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die das Interesse des Betroffenen am Widerspruch überwiegen. Sofern Sie selbst die verarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO zu. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird. Wenden Sie sich bitte in den zuvor genannten Fällen, bei offenen Fragen oder im Falle von Beschwerden schriftlich oder per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten. Zudem steht Ihnen ein Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem die Verantwortliche (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) ihren Sitz hat. 
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
E-Mail: pendelwochen(at)bwegt.de 
 Postanschrift:
 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
 Dorotheenstraße 8
 70173 Stuttgart 
§ 9 Haftungsausschluss und Änderung der Teilnahmebedingungen
1. Haftungsausschluss 
 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Übertragungsfehler, die im Zusammenhang mit der Internetverbindung auftreten können. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Teilnahme an der Aktion entstehen. 
2. Änderung der Teilnahmebedingungen und Abbruch der Aktion 
 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehener Umstände oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Verlosung erforderlich ist. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktion jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. 
3. Ausschluss von der Teilnahme 
 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Institutionen oder Teams von der Teilnahme auszuschließen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder der begründete Verdacht auf Manipulation besteht. 
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand und anwendbares Recht 
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Aktion ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 8. August 2025