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Teilnahmebedingungen Newsletter-Gewinnspiel

bwegt veranstaltet ein Gewinnspiel für Newsletter-Abonnenten. Das Gewinnspiel wird ausgerichtet vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart (nachfolgend: bwegt).

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel von bwegt.
 


1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.


2. Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:
Insgesamt 20 x jeweils ein Baden-Württemberg-Ticket im Wert von 48 Euro für bis zu 5 Personen.
Alle etwaigen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, muss der Gewinner selbst tragen. Nicht Bestandteil des Gewinns sind daher insbesondere Reisekosten außerhalb des Geltungsbereichs des Baden-Württemberg-Tickets. Für die Inanspruchnahme des Gewinns selbst fallen für den Teilnehmer keine Kosten an.


3. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart.


4. Teilnahmeberechtigung
4.1.   Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

4.2.   Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von bwegt und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

4.3.   Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
 

5. Spielverlauf
5.1.   Die Verlosung erfolgt unter allen Teilnehmern, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 den Newsletter von bwegt abonnieren.

5.2.   Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer unter www.bwegt.de/newsletter das Anmeldeformular für den Newsletter unter Angabe der dort abgefragten Daten ausfüllen und durch Setzen eines Häkchens die Teilnahmebedingungen und die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters bestätigen. Anschließend muss der Teilnehmer mittels des Buttons „Anmelden“ das Formular absenden.

5.3.   Nach Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsmail mit einem Bestätigungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, den der Teilnehmer anklicken muss. Erst durch Aufrufen des Bestätigungslinks wird die Teilnahme wirksam. Die Bestätigung muss spätestens 7 Tage nach Anmeldung erfolgen.

5.4.   Das Gewinnspiel beginnt am 01.01.2020 und endet am 31.12.2020 um 23:59 Uhr.

5.5.   Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Newsletter-Anmeldungen werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des elektronisch protokollierten Eingangs des entsprechenden Datensatzes. Die Bestätigung des Newsletterempfangs durch Anklicken des entsprechenden Links in der Bestätigungsmail entsprechend Ziffer 5.3 muss spätestens 7 Tage nach diesem Zeitpunkt erfolgen.

5.6.   Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme ist nicht zulässig.

5.7.   Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
 

6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt während der Laufzeit des Gewinnspiels jeweils halbjährlich im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die während des jeweils davon liegenden Halbjahrs entsprechend Ziffer 5 an dem Gewinnspiel teilgenommen haben. Pro Halbjahr werden 10 Tickets verlost.
 

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden zeitnah nach Ende des jeweiligen Halbjahres per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss innerhalb von 2 Wochen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme des Gewinns in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) erklären. Meldet sich ein Gewinner innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Information nicht bei bwegt zurück, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. bwegt kann in diesem Fall den Gewinn neu auslosen und auf einen anderen Teilnehmer übertragen. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann bwegt den Gewinn ebenfalls auf einen anderen Teilnehmer übertragen.
 

8. Gewinnabwicklung
8.1.   Die Gewinne werden per Post auf Kosten von bwegt an die Gewinner versendet. Soweit die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter für bwegt unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.

8.2.   Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich.

8.3.   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8.4.   Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
 

9. Teilnahmeausschluss
bwegt ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von bwegt oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist bwegt auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. bwegt behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird bwegt insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Gewinnspielablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt oder gegen die Instagram-Richtlinien oder die Facebook-Richtlinien verstößt. Entsprechende Kommentare werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
 

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig.
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist die Erteilung einer Einwilligung zum Empfang des Newsletters erforderlich. Die Werbemöglichkeit im Rahmen des Newsletters ermöglicht uns die Bereitstellung des Gewinnspiels. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Die zu gewinnenden Tickets können auch ohne Bezug des Newsletters über die regulären Verkaufskanäle erworben werden.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung in den Abschnitten über das Gewinnspiel und den Newsletter.
 

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
bwegt ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird; 
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen; 
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann; 
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
     

12. Haftung
12.1.   Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen bwegt in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

12.2.   Die Haftung von bwegt ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von bwegt, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von bwegt. Soweit die Haftung von bwegt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von bwegt.

12.3.   Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von bwegt bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

12.4.   Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch bwegt oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bwegt beruhen, haftet bwegt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).