Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der bwegt-App
Die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App „bwegt“, die erste Veröffentlichung erfolgte am 16. Juni 2025.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- An einigen Stellen werden Zahlen durch den Screen-Reader noch nicht korrekt vorgelesen, zum Beispiel Telefonnummern im Tab Profil > Impressum. Wir versuchen, diesen Punkt zu beheben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die gesamte App ist nur im Portrait-Modus, nicht im Landscape-Modus verfügbar; die Programmierung einer App-Version im Landscape-Modus würde unverhältnismäßig hohen Aufwand erzeugen.
- Die Karte im Tab Umgebung kann mit Multipoint-Gesten, jedoch nicht mit Hilfsmitteln, wie einer größer/kleiner-Taste, vergrößert/verkleinert werden; das Einbauen eine Größer-/Kleiner-Taste würde das Sichtfeld einschränken und die Verwendbarkeit der Karte allgemein verschlechtern.
- Für den Ticketerwerb über die Funktion CiCoBW unter dem Tab Tickets hat die NVBW Softwarebestandteile von der Stuttgarter Straßenbahnen AG übernommen. In Folge kann das Screendesign und die Benutzerführung nicht von der NVBW beeinflusst werden. Eine Neuprogrammierung, bei welcher auch die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt werden können, ist nicht wirtschaftlich möglich.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Juni 2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten dieser App auffallen, dann können Sie sich gerne bei uns melden:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Rosensteinstraße 37 B
70191 Stuttgart
Telefon: +49 711 23 991-0
info(at)nvbw.de
www.nvbw.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese App nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-39375
schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.