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Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg

Das Schüler-Ferien-Ticket ermöglicht Schüler:innen unter 23 Jahren, während der Sommerferien günstig und flexibel durch ganz Baden-Württemberg zu reisen.

Mit dem Schüler-Ferien-Ticket den Sommer in Baden-Württemberg grenzenlos genießen

Das Schüler-Ferien-Ticket bietet Fahrten zum See, zu Freunden, zum Grillen, zum Chillen – und das zum besten Preis. So genießt man den besten Sommer mit tollen Erlebnissen in ganz Baden-Württemberg.

Ein Sommer, ein Ticket, ein Preis – viele Vorteile:

  • Schüler:innen unter 23 Jahren sind günstig unterwegs
  • Gültig für alle Vollzeitschüler:innen während der gesamten Sommerferien (31. Juli - 14. September 2025) in Baden-Württemberg
  • Das Ticket kostet 30 Euro. Mit Beratung am Schalter kostet es 2 Euro mehr
  • Gilt für Fahrten im Regional- und Nahverkehr (Regional- und Nahverkehrszüge, S-Bahnen und bwregiobussen sowie Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse) in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern
  • Gilt zusätzlich bis nach Basel SBB
  • Gilt auch auf Schiffen der Bodensee–Schiffsbetriebe und deren Kooperationspartner

Ticketinformationen

Für alle Vollzeitschüler:innen, die am letzten Schultag vor den Sommerferien unter 23 Jahre sind.

  • Schüler:innen an einer allgemeinbildenden Schule
  • Schüler:innen an einem beruflichen Gymnasium
  • Schüler:innen in einem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB/VAB-O), einem Berufseinstiegsjahr und einer AV dual (duale Ausbildungsvorbereitung)
  • Schüler:innen an einer Berufsfachschule und einem Berufskolleg
  • Schüler:innen an einer Berufsoberschule und Berufsaufbauschule
  • Schüler:innen an einer Schule des Gesundheitswesens

Schüler:innen eines beruflichen Schulzentrums müssen einen Nachweis mit sich führen, dass sie eine der oben genannten Schularten besuchen, sofern dies nicht aus dem Schülerausweis hervorgeht. Ebenfalls berechtigt zum Erwerb eines SFT sind Inhaber einer validen Jugendleiterkarte (juleica) Baden-Württemberg zur Begleitung einer Jugendgruppe, die mit dem SFT reist. Teilnehmer an einem Sprachkurs für Geflüchtete unter 23 Jahren gegen Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines anderen geeigneten Nachweises, sofern die Sprachkurse während des Geltungszeitraums laufen oder am 1. September beginnen. Für die Inanspruchnahme ist das Lebensalter am 1. Ferientag maßgeblich.

An den Fahrkartenautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen, am Bahnhof und in deren Kundenzentren.

Wichtig: Die Legitimationsprüfung erfolgt nicht beim Verkauf des Tickets, da es möglich ist dieses auch für einen Dritten zu erwerben. Die Prüfung erfolgt schließlich im Zug.

Das Schüler-Ferien-Ticket ist während der gesamten Sommerferien (31. Juli - 14. September 2025) in Baden-Württemberg gültig. Es können beliebig viele Fahrten (in der 2. Klasse) innerhalb Baden-Württembergs getätigt werden. Das Schüler-Ferien-Ticket gilt in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern für Fahrten im Regional- und Nahverkehr (Regional- und Nahverkehrszüge, S-Bahnen und bwregiobussen sowie Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse).

Nein. Da das Schüler-Ferien-Ticket nur vollständig ausgefüllt mit Vor- und Nachnamen und in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einem geeigneten Nachweis gültig ist, lässt es sich nicht auf andere Fahrgäste übertragen.

Ja, das Ticket gilt auf ausgewählten Schienenstrecken außerhalb Baden-Württembergs:

  • Mannheim – Viernheim – Weinheim
  • Neckargmünd – Neckarsteinach – Neckarhausen – Hirschhorn – Eberbach
  • Ulm Ost – Thalfingen (b Ulm) – Oberelchingen – Unterelchingen – Langenau (Württ)
  • Ulm Hbf – Neu-Ulm
  • Erzingen (Baden) – Neunkirch – Neuhausen Bad Bf – Schaffhausen – Thayngen – Bietingen
  • Schaffhausen – Lottstetten
  • Grenzach – Basel Bad Bf
  • Lörrach Stetten – Riehen – Basel Bad BF
  • Weil am Rhein – Basel Bad Bf
  • Walldürn-Rippberg – Wertheim-Bestenheid
  • Freudenberg (Main) – Reistenhausen-Fechenbach – Hasloch (Main)-Wertheim
  • Freudenberg (Main) – Miltenberg – Schneebrg (b. Amorbach) - Rippberg
  • Ulm Hbf – Neu-Ulm – Nersingen – Günzburg
  • (Lauda-) Gaubüttelbrunn – Würzburg
  • Crailsheim – Schnelldorf
  • Pflaumloch – Nördlingen
  • Ulm – Senden – Weißenhorn/Memmingen – Tannheim
  • Tannheim – Memmingen
  • Wangen – Lindau
  • Kressbronn – Lindau
  • Basel Bad Bf – Basel SBB

Außerdem gilt das Ticket auch für die Schiffe der Bodensee-Schifffahrtsbetriebe GmbH für die folgenden Verbindungen:

  • Konstanz – Meersburg – Friedrichshafen – Lindau – Bregenz
  • Konstanz – Meersburg – Mainau – Unteruhldingen – Dingelsdorf – Überlingen
  • Konstanz – Reichenau – Radolfzell
  • Friedrichshafen – Romanshorn

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen (Teil A) sowie Tarifbestimmungen (Teil B) des bwtarif sowie die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde sowie der Bodensee-Personentarif für die beteiligten Schifffahrtsbetriebe.

Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bilden die rechtliche Grundlage für die Fahrt mit Fahrausweisen des bwtarif. Diese enthalten tarifliche Informationen sowie Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Reisen innerhalb des Geltungsbereichs des bwtarif.

Bekanntmachung von Neuerungen beziehungsweise Änderungen zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des bwtarif.

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Der bwtarif-Kundenservice ist telefonisch täglich rund um die Uhr und kostenlos erreichbar unter:
0800 29 82 743

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