Hornberg - Felsenweg
Auf diesem Wanderweg werden einige Felsen und schöne Aussichtspunkte passiert.
Der Felsenweg wurde 2012 teilweise neu angelegt. Startend beim Gesundbrunnen passieren wir den Fernsehumsetzer und die Windeckhütte/den Windeckfelsen. Weiter über die Immelsbacher Höhe gelangen wir wieder zurück zum Ausgangspunkt.
Autorentipp
Der Windeckfelsen ist auch für Kletterer ein schönes Ziel.
Wegbeschreibung
Wir starten beim Gesundbrunnen links und folgen dem Wanderweg bis zum Fernsehumsetzer. Dort gelangen wir links über den neu angelegten Wanderweg zur Windeckhütte/zum Windeckfelsen, wo wir auch einen schönen Ausblick geniesen können und weiter zur Immelsbacher Höhe. Dort folgen wir schräg links dem Wanderweg über den Palmdobel zurück zum Ausgangspunkt, dem Gesundbrunnen.
Weitere Infos & Links
Tourist-Information Hornberg
Bahnhofstr. 1-3
78132 Hornberg
Tel. 0 78 33 / 793 44
Fax. 0 78 33 / 793 29
tourist-info@hornberg.de
www.hornberg.de
Startpunkt der Tour
Wanderparkplatz Gesundbrunnen Von Süden: Vor dem Tunnel rechts nach Hornberg abfahren. Nächste rechts (L108) bis zum Bahnübergang folgen. Über die Gleise in die Franz-Schiele-Straße fahren. Nach einer scharfen rechtskurve der nächstmöglichen Straße links folgen bis zum Wanderparkplatz Gesundbrunnen.Von Norden: Vor dem Tunnel links nach Hornberg abfahren. Im Ortskern beim Rathaus rechts abbiegen. Vor dem Viadukt wiederum rechts fahren bis zum Bahnübergang. Über die Gleise in die Franz-Schiele-Straße fahren. Nach einer scharfen rechtskurve der nächstmöglichen Straße links folgen bis zum Wanderparkplatz Gesundbrunnen.
Endpunkt der Tour
Wanderparkplatz GesundbrunnenDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.