Zum Inhalt springen
Aussichtsturm, Buchheim

Buchheimer Hans

Aussichtsturm und Wahrzeichen Buchheims

Von der ältesten Kirche in Buchheim ist heute noch der Turm vorhanden und als Aussichtsturm hergerichtet. Urkundlich lässt sich die Erstellung nicht mehr nachweisen; jedoch sind im Turm noch gotische Fenster und Verzierungen zu erkennen, die eine Bauzeit zwischen 1200 und 1250, jedenfalls nicht vor 1200, annehmen lassen. Der Eingang lag auf der Westseite, und der Turm umschloss den Chor. Als geschützte Baudenkmale ließ das Bezirksamt Meßkirch 1927 den alten Kirchturm auf dem Friedhof, Römerturm oder "Buchheimer Hans" genannt, dessen Bauzeit zwischen 1400 und 1500 liegen soll, und die Pfarrkirche mit Turm, erbaut 1741-1742, in das Denkmalbuch eintragen.

1897 ließen der Schwäbische Albverein und die Gemeinde Buchheim gemeinschaftlich den alten Turm instand setzen und 1938 erneut ausbessern. Dabei wurde er begehbar gemacht, das Satteldach war abgetragen, die Aussichtplattform durch Eisenbrüstung gesichert. Eine vollständige Renovation war für 1978 vorgesehen. Die grundlegende Renovierung des Turmes, der zu verfallen drohte, begann dann erst aber 1980. Der Förderverein "Buchheimer Hans" war dabei federführend und fand bei der Bevölkerung beispielhafte Mithilfe.

Die Erneuerung umfasste folgende Einzelmaßnahmen:

  • Verstrebungen machten den Turm stabil.
  • Neuer Putz und neuer Anstrich waren erforderlich.
  • Ein Walmdach wurde aufgesetzt.
  • Ein guter Treppenaufgang wurde eingebracht.

Der Buchheimer Hans ist wie in alten Zeiten wichtiger Orientierungspunkt in unserer Landschaft und das Buchheimer Wahrzeichen

(Quelle: www.gemeindebuchheim.de)

Offizieller Inhalt von Buchheim

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.