Familienwanderung: Wandersruh - Hexenhäuschen
Autorentipp
Das große und kleine Hexenhäuschen sind tolle Spiel- und Rastplätze für die Kinder.
Wegbeschreibung
Beginn der Tour ist beim ehem. Berggasthaus "Wandersruh". Von dort aus geht es zum Wanderparkplatz "Sohlberg" vorbei am Steighof. Hier geht es Richtung Sohlbergkamm und dann weiter auf dem Lautenbacher Hexensteig bis zum sagenhaften Hexenhaus. Das schöne Hexenhaus eigenet sich super für eine Rast- und Spielpause. Von dort aus geht es zurück Richtung Sohlbergparkplatz und dann wieder zum Steighof. Kurz nach dem Steighof mit Schnapsbrunnen geht der Weg links weg (den Schildern des Lautenbacher Hexensteigs folgend), entlang des Waldrandes. Oberhalb des schön bemalten Silos geht es die Straße runter, und direkt wieder hoch entlang des Waldrandes (wieder den Schildern des Hexensteigs folgend) bis zum kleinen Hexnehäuschen. Von dort aus folgen Sie wieder dem Weg aus dem Wald und gehen dann die Fahrstraße entlang zurück zur Wandersruh.
Ausrüstung
Festes Schuhwerk, Getränke und Rucksackvesper einpackenStartpunkt der Tour
Ehemliges Berggasthaus Wandersruh: Sohlbergstraße 34, 77794 LautenbachAutobahn A 5 Karlsruhe/Basel, Autobahnausfahrt Appenweier, B 28: Sie erreichen Lautenbach nach ca. 14 km. Nach der Kirche, vor der Bahnschrank, links in die Rüstenbachstraße abbiegen und der Straße bis zum ehemaligen Gasthaus Wandersruh folgen.
Von Oppenau kommend: B 28 bis Lautenbach. Rechts in den Ort abbiegen und nach dem Bahnübergang rechts in die Rüstenbachstraße abbiegen und der Straße bis zum ehemaligen Gasthaus Wandersruh folgen.
Endpunkt der Tour
Ehemaliges Berggasthaus WandersruhDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.