Zum Inhalt springen
Wanderweg

Wasserfall-Rundweg

Spaziergang durch ein wildromantisches Bachtal mit schattigem und urwaldähnlichem Schluchtwald zum Geroldsauer Wasserfall.

Die Wanderung beginnt am Wanderportal Geroldsauer Wasserfall, am Waldparkplatz Bütthof. Von dort geht es durch ein wildromantisches Bachtal mit schattigem und urwaldähnlichem Schluchtwald zum Geroldsauer Wasserfall. Ein paar Meter vom Wasserfall entfernt besteht die Möglichkeit in der Waldgaststätte Bütthof einzukehren, bevor man sich auf den Rückweg zum Waldparkplatz macht.

Gerade bei Kindern ist dieser Weg sehr beliebt, da es sich um einen kleinen Fußpfad über Stege und kleine Brücken, mit nur geringer Steigung handelt. Für Erwachsene und Blumenliebhaber ist diese Wanderung besonders im Juni während der Rhododendronblüte sehr attraktiv.

Wichtiger Hinweis:

Es kann zu großen Besucherströmen an den Feiertagen und am Wochenende kommen. Wenn Sie das Beste aus Ihrem Aufenthalt herausholen möchten, besuchen Sie die Wasserfälle unter der Woche.

Startpunkt der Tour

Wanderportal Geroldsauer Wasserfall,Waldparkplatz Bütthof

Nehmen Sie die Buslinien 204 oder 245 bis Haltestelle Malschbach. Dort überqueren Sie die Schwarzwaldhochstraße und gehen zum Ausgangspunkt der Wanderung "Wanderparkplatz Malschbach".

Wenn Sie mit dem PKW anreisen, dann parken Sie am Wanderparkplatz Malschbach oder am Wanderparkplatz Geroldsauer Wasserfall.

Wichtiger Hinweis: Bitte meiden Sie die Geroldsauer Wasserfälle am Wochenende und an den Feiertagen, aufgrund des hohen Besucheraufkommens.

Endpunkt der Tour

Es handelt sich um einen Rundweg.

Offizieller Inhalt von Baden-Baden

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.