Zum Inhalt springen
Stadtrundgang

Rundgang durch die Amthofanlage und den historischen Ortskern

Ehemals klösterlicher Wirtschaftshof des Klosters Herrrenalb, gilt als der besterhaltene klösterliche Wirtschaftshof in Süddeutschland

Die historische Amthofanlage ist bis heute in ihrer Gesamtheit ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, der ehemals klösterliche Wirtschaftshof gilt als die besterhaltene Anlage in Süddeutschland.Mit dem Einbau des Rathauses in die ehemalige Zehntscheune des Klosters und der Sanierung des Pfarrhauses und weiterer Gebäude wurde der Bestand vor dem Verfall gerettet.

 

Den gut 1stündigen Spaziergang durch den Amthof könnt ihr auch mit einem unserer Gästeführer buchen.

Auch auf Englisch oder Französisch möglich.

Weitere Infos dazu gibt es in der Infothek in der Schafscheuer, Heinfelser Platz 3, 75038 Oberderdingen, Tel. 07045-202768

touristikinfo@oberderdingen.net 

Autorentipp

Ein Schlenker durch die Gassen rund um den Marktplatz mit liebevoll sanierten Fachwerkhäusern.

Museum und Galerie "Aschingerhaus.

Weitere Infos & Links

Jeden ersten Sonntag im Monat kann man spontan und ohne Anmeldung an einem geführten Ortsrundgang teilnehmen.

Start ist um 14.00Uhr an der Vinothek in der Schafscheuer, Heinfelser Platz 3

Bitte beachten: Winterpause von Dezember bis Februar!

Gruppenbuchungen jederzeit möglich.

Startpunkt der Tour

Vinothek / Infothek in der Schafscheuer, Heinfelser Platz 3 (neben Tagungszentrum "Forum" im alten Schulhaus)

Endpunkt der Tour

Am "Hexenturm" mit Zugang zum Marktplatz mit seinem markanten Brunnen

Highlights entlang der Route

Offizieller Inhalt von Oberderdingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.