Walderlebnispfad
Leichte Wanderung für die ganze Familie mit einer Mischung aus Lehrpfad und Sinnespfad zum Ökosystem Wald.
Bunte Waldmännchen, die auch mal wie Elfen aussehen, begleiten Dich auf seinem Weg und haben in ihrem Kopf vielerlei Informationen versteckt.
Autorentipp
In der Geschäftsstelle von ZweiTälerLand Tourismus im Bahnhof Bleibach gibt es eine Begleitbroschüre zum Walderlebnispfad.
Wegbeschreibung
Beim Bahnhof entdeckst Du schon die ersten Männchen, der Weg führt kurz nach unten. Du biegst an der Straßengabelung rechts ab und gehst gleich wieder links. Nach dem Friedhof halten wir uns rechts. Viele Stationen geben Dir jetzt Antworten, auf Fragen wie “Wer sind die Waldbewohner?". "Wer sind die Feinde des Waldes?". "Welche Aufgaben hat der Waldboden?“.
Bevor der Wald beginnt, kommst Du an der „Ecce-Homo-Kapelle“ vorbei, erreichst dann den Barfußpfad mit einer Rastmöglichkeit, weiter geht es an der Balbinen-Kapelle vorbei, zum Pirschweg bis zur Wassertretanlage, hier ist auch Platz für eine Pause, nun geht es am Waldrand entlang, mit dem Blick über das Tal, an der Ölberggrotte vorbei, zurück zum Ausgangspunkt.
Startpunkt der Tour
Bahnhof BleibachVon Waldkirch und Elzach kommend:
B294 bis Ausfahrt Gutach/ Bleibach / Simonswald. Zunächst der Beschilderung Richtung Simonswald folgen. Am Kreisverkehr die dritte Abfahrt und danach die nächste Straße nach links nehmen. Nach ca. 150 Meter befindet sich das Bahnhofsgebäude und der Parkplatz auf der linken Seite.
Von Simonswald kommend:
die L173 bis zum Kreisverkehr und dann die erste Abfahrt nehmen. Danach die erste Straße nach links.
Endpunkt der Tour
Bahnhof BleibachDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.