NaTour am Karlsruher Grat
Autorentipp
Am Ende der Tour können Sie im Rasthaus Bosenstein einkehren (Tel. 07842 30822).Wegbeschreibung
Vom Bosensteiner Eck aus folgen wir der Beschilderung in Richtung "Karlsruher Grat". Der Pfad verläuft zirka einen Kilometer aussichtsreich bergab an der Bergkante entlang. Unterwegs können wir immer wieder kurze Pausen einlegen, um die Aussicht zu genießen. Nach rund einem Kilometer gehen wir nach rechts. Dort führt uns der Pfad wieder stetig bergauf zum Bosensteiner Eck zurück.Weitere Infos & Links
Die NaTouren sind besondere Wanderungen, die Sie im ganzen Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord erwarten. Entdecken Sie zum Beispiel Naturschätze im mittleren Schwarzwald oder erklimmen Sie barrierefrei die Hornisgrinde im Nordschwarzwald. Die NaTouren sind besonders für Familien mit Kindern gedacht und so gestaltet, dass es für die jüngstem am Wegesrand viel zu entdecken gibt. Weitere Infos zu den NaTouren finden Sie hier im Tourenportal oder auch unter www.naturparkschwarzwald.de.
Wer noch mehr über die Tiere und Pflanzen, die zwischen den Felsen leben, erfahren möchte, wirft einen Blick in das Ringbuch "NaTouren zwischen Baden-Baden und Freudenstadt". Dieses 48-seitige handliche Ringbuch im Taschenformat beinhaltet darüber hinaus noch weitere Touren und viele nützliche Zusatzinfos. Sie finden es im Online-Shop des Naturparks.
Startpunkt der Tour
Bosensteiner Eck Die NaTour beginnt beim Rasthaus Bosenstein. Dieses befindet sich ungefähr 15 Minuten Fahrminuten oberhalb von Seebach. Ins Navigationsgerät können Sie folgende Adresse eingeben: Bosenstein 8, 77889 Seebach.Endpunkt der Tour
Bosensteiner EckDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.