N6 Wegkreuze und tolle Ausblicke
Begeben Sie sich auf historische Spuren rund um Offenau und Gundelsheim: zahlreiche Feldkreuze am Wegesrand begleiten Sie – eine schöne Aussicht inklusive.
Durch eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten ist diese Tour für jeden Geschmack geeignet. Gleich zu Beginn können Sie die katholische Kirche St. Alban in Offenau besichtigen. Von dort aus geht es bergauf zum Obergriesheimer Berg (einem kleinen Waldgebiet).
An zahlreichen Wegkreuzen vorbei, gelangen Sie zu tollen Aussichtspunkten. Um fast jedes dieser Kreuze rankt sich eine Geschichte, die über seine Entstehung Auskunft gibt und Zeugnis darüber ablegt, mit welcher Frömmigkeit die Menschen früherer Jahrhunderte den Ereignissen des Alltags begegneten. Oft wurde aus Dankbarkeit, einem Unglück entronnen und mit göttlicher Hilfe eine Krankheit oder sonstige Notsituationen überstanden zu haben, ein solches Kreuz errichtet.
Gleich hinter dem Obergriesheimer Berg haben Sie einen tollen Ausblick und können bei schönem Wetter bis zu den Löwensteiner Bergen schauen. Auch der Blick auf Bad Wimpfen mit der historischen Kulisse fasziniert Radfahrer und Wanderer immerzu und ist ein beliebtes Fotomotiv.
In Gundelsheim wird es Zeit für eine Rast. Zahlreiche Betriebe freuen sich auf Ihren Besuch. Zum Abschluss der Wandertour kann an der Neckarpromenade Offenau die Sicht auf die Silhouette von Bad Wimpfen genossen werden.
Für Kinder besteht die Möglichkeit zum Spielplatzbesuch in der Kolpingstraße. Selbstverständlich kann der Wanderer sich auch noch in den Restaurants direkt im Zentrum stärken.
Öffnungszeiten
Keine aktuellen Öffnungszeiten hinterlegt.Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.