Bergbauhistorischer Lehrpfad Birkenberg Bollschweil-St. Ulrich
Über 20 Schautafeln informieren über das Leben und die Schaffenswelt der mittelalterlichen Bergleute. Der Fußpfad windet sich durch einen lichten Hochwald, vorbei an eindrucksvollen Bergbauspuren und verfallenen Stollen und Schächten. Ausgangspunkt: Birkenberg, kurz vor der Ortseinfahrt St. Ulrich.
Der bergbauhistorische Lehrpfad erschließt mit einer Gesamtlänge von etwa 1,6 km das mittelalterliche Bergbaurevier am Birkenberg. Hier wird dem Besucher auf 23 Schautafeln ein Eindruck von der Lebens- und Schaffenswelt der mittelalterlichen Bergleuten vermittelt. Der Rundgang führt zunächst durch einen tiefen, schluchtartigen Verhau mit einer großen Radstube zur Entwässerung der Stollen und Schächte. Danach geht es den steilen Nordhang hinauf, vorbei an verfallenen Stollen und Schächten. Im höher gelegenen Abschnitt quert der Pfad eine ehemalige Bergleutesiedelung mit noch erkennbaren Arbeits- und Wohnterrassen und tiefen Schachtpingen. Schließlich erreicht der Weg beim Wiederabstieg ins Tal die Ruine der Birchiburg.
Gruppenführungen auf dem Bergbau-Lehrpfad am Birkenberg sind jederzeit möglich. Anmeldung bei: Dr. Christel Bücker, Tel.: 07664 3951
Autorentipp
Am Ende der Wanderung lädt die Snewlin-Hütte zu einem Picknick ein.
Wegbeschreibung
Der Weg ist ausgeschildert.
Ausrüstung
Wanderschuhe, eventuell Stöcke
Weitere Infos & Links
https://www.birchiburg.de/lehrpfad/
Startpunkt der Tour
Parkplatz am Birkenberg Lehrpfad (Bollschweil-St. Ulrich)Mit dem PKW Richtung Bollschweil, Abzweig St. Ulrich
Endpunkt der Tour
Parkplatz am Birkenberg Lehrpfad (Bollschweil-St. Ulrich)Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.