Zum Inhalt springen
Strand, Langenargen

Naturbadestrand Malerecke

Herrlich gelegener Uferbereich an der Argenmündung in Langenargen in unmittelbarer Nähe zum BMK Yachthafen. Kiesstrand, kleiner Spielplatz, Surferbasis, keine Badeaufsicht.

Panorama-Rundblick auf die Österreichischen und Schweizer Alpen. Öffentliche Toilette mit drei Kaltduschen, Notrufsäule, meherer Müll- und Aschebehälter vorhanden.

Hinweise zur Benutzung:

  • Sie betreten die Malerecke auf eigene Gefahrt; dies gilt auch für den Badebetrieb.
  • Wenn Sie Lust zum Grillen haben, tun Sie das bitte am eigens gebauten Grillplatz und löschen Sie wegen dem Funkenflug das Feuer nach de Grillen.
  • Bitte halten Sie Ihren Platz sauber und nutzen Sie die Sammelbehälter für Wertstoffe und Restmüll.
  • Achten Sie auf Reinlichkeit in den Toiletten und Duschen.
  • Surfen Sue bitte nur im Bereich der Startgasse und nicht näher als 200m zum Strand.
  • Für Hunde besteht Leinenzwang. Vom 01. Mai bis 30. Septemeber ist das Mitbringen von Hunden aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Verhalten Sie sich angemessen ruhig und stellen Sie Ihr Radio leise.
  • Auch an der Malerecke gilt Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Der Wachdienst ist berechtigt, Ruhestörer zu verweisen.
  • Die Zufahrt zur Malerecke ist für motorisierte Fahrzeuge nicht gestattet. Die Malerecke ist den Fußgängern vorbehalten.
  • Denken Sie daran, dass die Polizeiordnung Langenargen Ihre Gültigkeit hat.

Die Gemeinde ist Ihnen für die Beachtung dieser Hinweise dankbar und wünscht viel Vergnügen an der Malerecke.

Offizieller Inhalt von Amt für Tourismus, Kultur und Marketing Langenargen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.