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Region, Waldshut-Tiengen

Grafschaft Hauenstein

Geschichte wird hier groß geschrieben: Die Grafschaft Hauenstein kann auf 650 Jahre zurückblicken und prägt bis heute unsere Region. Eine Reise in die Vergangenheit!

Spannende Fragen

Zur Grafschaft Hauenstein gibt es zahlreiche spannende Fragen, welchen wir auf den Grund gehen werden und die Geschichte unserer Region allen Bürgern und Gästen näher bringen und erlebbar machen möchten:

  • Wie lebte es sich damals als Freibauer?
  • Was haben zahlreiche Wappen der Gemeinden gemeinsam?
  • Was ist ein Hauensteiner Landhag, was eine Schanze oder Kuhstelle - und wo findet man diese noch heute?
  • Welche Grenzen markieren die zahlreichen Grenzsteine im Wald und wieviele gibt es überhaupt?
  • Was versteckt sich in einer Einungslade?
  • Wer war der Salpeterer-Hans und der Eggbuur?
  • Warum hat Görwihl ein Eichhörnchen im Wappen?
  • Was hat der Landrat mit dem Waldvogt zu tun?
  • Wo verläuft der historische Postkutschenweg und der Klosterweg?
  • Was hat der Mönch Hacho zu erzählen?
  • und und und....

Diese und weitere interessante Aspekte rund um das Thema Grafschaft Hauenstein werden durch die Projektstelle mit den Gemeinden und Einungsmeistern gemeinsam erarbeitet.

Radtour in der Nähe

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Diese Rundtour führt durch 8 Ortsteile der Doppelstadt Waldshut-Tiengen. Sie führt von Waldshut über Eschbach, Gaiß, Oberalpfen, Waldkirch, Schmitzingen, Aispel, Indlekofen und Gurtweil wieder an den Ausgangsort zurück. Sie kann mit der Radtour rund um Tiengen kombiniert werden und bringt den Radler durch alle 12 Ortsteile von Waldshut-Tiengen.

Offizieller Inhalt von Grafschaft Hauenstein

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.