Zum Inhalt springen
Denkmal, Schiltach

Der Gamber auf der Lehwiese

Der Gamber, Wassersperre der Flößer

Gamber und Wehr

In den früheren Jahrhunderten lebten bis zu einem Drittel der Einwohner Schiltachs von der Holzwirtschaft. Zunächst mussten die im Wald geschlagenen Stämme über Riesen und Waldflöße aus den Seitentälern ins Kinzigtal verbracht werden. Hier wurde das Holz in große, bis zu einigen Hundert Meter lange Flöße zusammengefasst. Ein Fluss musste zunächst floßbar gemacht werden. Hierzu wurden unter anderem Wehre errichtet, das sind Barrieren quer über den Fluss, an welchen Fahrlöcher für die Durchfahrt der Flöße angebracht waren. Zum Aufstauen des Wassers konnten sie durch so genannte Gamber verschlossen werden. Ein Beispiel einer solchen Anlage ist in Schiltach zu finden. Unterhalb der Stadtbrücke wird nach dem Zusammenfluss von Schiltach und Kinzig der Fluss zum “Hochmuthsteich“ aufgestaut. Hier befindet sich ein Gamber; der Ausdruck leitet sich vom schwäbischen Verb „gamben“ ab, was soviel wie wippen bedeutet. Auf einem Standfuß ruht ein langer, drehbarer Stamm, an welchem mit Eisenketten zwei schwere Holzbohlen aufgehängt sind, die das im Wehr freigelassene Fahrloch gerade wieder verschließen. Der Gamber wird vor der Passage des Floßes am hinteren Ende mit Steinen beladen, angehoben und von einem an Land stehenden Mann in Fahrtrichtung zum Ufer gedreht. Vom Gamber führt der Rundweg weiter über die „Lehwiese“. An der nördlichen Bergseite befindet sich ein Aufgang zur Straße. Dieser Aufgang wurde als so genannte „Riese“ ausgebildet. Eine Riese ist eine Holzrutsche, die ebenfalls aus
geschlagenen und geschälten Stämmen hergestellt wird.

Offizieller Inhalt von Schiltach

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.