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Was tun, wenn ich mein Kind im Zug verloren habe?

Auf der Fahrt mit der Bahn ist plötzlich das eigene Kind verschwunden! Panik ist jetzt der schlechteste Berater. Was tun, wo anrufen, wen um Hilfe bitten, damit der Schreck schnell ein Ende hat?

Ein kleines Mädchen sitzt alleine auf einer Bank an einer U-Bahn Haltestelle und schaut sich suchend um.

Quelle: iStock/Warchi

Schnell noch im Bordbistro eine Limo und einen Snack holen und den Sprössling solange im Abteil zurücklassen? „Keine gute Idee“, meint Yannick Dotzek, Polizeioberkommissar bei der Bundespolizeiinspektion Stuttgart.

Portrait des Polizeioberkommissar Yannick Dotzek in seiner Uniform.

Ohne die Eltern ausgestiegen – das ist schnell passiert. Polizeioberkommissar Yannick Dotzek weiß, was dann zu tun ist.

„Denn vor allem bei kleinen Kindern ist die Gefahr groß, dass sie sich selbst auf den Weg im Zug machen, weil ihnen die Rückkehr der Eltern zu lange dauert, oder sie einfach neugierig sind.“ Nicht auszudenken, wenn das Kind dann auch noch plötzlich beim nächsten Halt aussteigt.

Kundenbetreuer als erste Anlaufstelle

„Nach dem ersten Schreck sollten Eltern beim Verlust ihres Kindes sofort den Kundenbetreuer im Zug aufsuchen“, rät Harald Lukaschewsky von Go-Ahead. „Jeder unserer Kundenbetreuer ist dafür geschult, mit solchen besonderen Situationen umgehen zu können. Er bildet immer ein Team mit dem Triebfahrzeugführer. In Zusammenarbeit mit der Go-Ahead-Leitstelle kann dann schnell die Bundespolizei informiert und um Hilfe gebeten werden.“

„Außerdem“, ergänzt Alexandra B. von der SBB GmbH, „sind fast alle unserer Kundenbegleitenden auch selbst Eltern und daher erfahren im Umgang mit Kindern.“

Es ist die Hand einer Person zu sehen, welche die Taste zur Betätigung der Sprechstelle im Zug drückt.

Schnell schalten: Wer ein Kind vermisst oder ein unbegleitetes findet, darf die Notruftaste an der Zugtür drücken.

Polizeinotruf wählen oder Notruftaste drücken

Lässt sich kein Kundenbetreuer in der Bahn auffinden, sollten die verantwortlichen Erwachsenen selbst sofort die kostenlose Hotline der Bundespolizei unter 0800 6888000 anrufen und die Situation schildern. Oder alternativ den Polizei-Notruf 110 wählen.

Wer ein Kind vermisst oder ein unbegleitetes findet, darf auch die Notruftaste an den Türen im Zug drücken. Der Alarm geht direkt beim Triebfahrzeugführer ein, der dann über die Leitstelle die Bundespolizei alarmiert. In größeren Bahnhöfen kann der Notfall auch direkt beim Bundespolizeirevier, der Bahnhofsmission oder bei Station & Service der Deutschen Bahn gemeldet werden. Zusammen mit der Bundespolizei wird dann die weitere Vorgehensweise geklärt.

Der Eingang der

Wenn ein Kind verloren geht, gibt es mehrere Anlaufstellen. Auch im Informationszentrum der Deutschen Bahn finden Eltern Hilfe.

Als Fahrgast unkompliziert helfen

Besonders das Ein- und Aussteigen in den Zug ist eine kritische Situation, bei der Eltern oder Begleitpersonen und Kinder plötzlich unfreiwillig voneinander getrennt werden können.

Das hat auch Alexandra B.  von der SBB GmbH in Konstanz erlebt, als sie selbst als Fahrgast in der Stuttgarter Straßenbahn unterwegs war. „Ein Kind einer Kindergartengruppe ist einfach nicht zusammen mit den anderen ausgestiegen“, erinnert sich die Mitarbeiterin der SBB GmbH.

Als die Erzieherinnen das bemerkten, hatten sich die Türen bereits geschlossen. Geistesgegenwärtig signalisierte Alexandra B. den Erzieherinnen durch die Scheibe des Wagens per Zeichensprache, dass sie das Kind nach dem nächsten Halt wieder zurückbringt.

„Das war auf der Linie vom Stadtzentrum Richtung Fernsehturm. Da sind die Takte sehr eng und die Bahn zurück kam auch schon ein paar Minuten später“, berichtet die Referentin für Marketing und Qualität der SBB GmbH. So war die Kindergartengruppe schnell wieder vollzählig.

Ein kleines Kind steht alleine am Bahnsteig und schaut sich suchend um.

Allein am Bahnsteig zurückgeblieben? Gut, wenn die Kleinen dann die Kontaktdaten der Eltern bei sich tragen. Quelle: iStock/lolostock

„Die Umsicht von Fahrgästen ist in diesen Fällen hilfreich und wichtig. Alexandra B. hat hier absolut vorbildlich gehandelt“, so Yannick Dotzek von der Bundespolizei. Am einfachsten ist es als Fahrgast, unbetreute Kinder in die sichere Obhut von Kundenbetreuern oder der Polizei zu geben.

Gut vorbereitet mit Kindern Bahnfahren

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Vorbereitung von Kindern auf einen solchen möglichen Notfall. „Wir empfehlen Eltern, ihren größeren Kindern zu erklären, dass sie sich bei einer Trennung von der Familie an das Bahnpersonal oder die Polizei wenden sollen – sofern sie noch kein eigenes Smartphone besitzen.

Kleinere Kinder könnten zudem eine Notiz mit den Kontaktdaten der Eltern bei sich tragen“, so der Tipp von Yannick Dotzek. „So kann im Fall der Fälle die Zusammenführung der Familie vereinfacht und beschleunigt werden.“

Magazin-Artikel veröffentlicht am 03.03.2021

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