Zum Inhalt springen

Rücksichtnahme aus Verantwortung – Maskenpflicht im ÖPNV.

Die Zahlen der Corona-Infektionen steigen aktuell stark an. Daher gelten seit dem 2. November in Baden-Württemberg und allen anderen Bundesländern zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen ist weiterhin die Maskenpflicht. Was bedeutet sie für Fahrgäste in Bus und Bahn? Das beantwortet Sozial- und Gesundheitsminister Manfred „Manne“ Lucha.

Junger Mann, der am Bahnsteig steht während ein Zug einfährt. Er hat dunkle Haare, einen schwarzen Pullover und eine weiß-schwarz karierte Maske.

  - - -  aktualisiert am 5. November - - -

Herr Minister Lucha, seit April gibt es eine Maskenpflicht. Wo gilt sie und für wen?

Die Maskenpflicht gilt in ganz Baden-Württemberg in Läden, Einkaufszentren und im öffentlichen Personennahverkehr. Dazu gehören neben Bussen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen auch – ganz wichtig – die Bahnhöfe, Bahnsteige und Haltestellen. Die Maskenpflicht gilt inzwischen auch in Fußgängerbereichen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Außerdem muss bei Taxifahrten oder privat organisierten Fahrgemeinschaften, beispielsweise für den Weg zur Arbeit, eine Maske getragen werden. Das betrifft alle Erwachsenen und Kinder ab dem sechsten Geburtstag. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen wie beispielsweise für Menschen mit Behinderungen.

Lachender Mann, der einen schwarzen Anzug mit einem weißen Hemd trägt. Seine Krawatte hat ein grünes Muster.

Sozialminister Manfred „Manne“ Lucha: „Durch konsequentes Maskentragen schützen wir einander. Deshalb sind Verstöße kein Kavaliersdelikt und werden mit einem Bußgeld geahndet.“

Warum muss man im öffentlichen Nahverkehr eine Maske tragen?

Fürsorglich Abstand zu halten und Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken reduziert das Infektionsrisiko erheblich. In Bussen und Bahnen lässt es sich vor allem zu den Hauptverkehrszeiten nicht immer vermeiden, dass man für längere Zeit etwas enger steht oder aneinander vorbeigehen muss. In solchen Situationen wird das Infektionsrisiko durch das Tragen einer Alltagsmaske reduziert.

Was für eine Art Gesichtsmaske empfehlen Sie und worauf muss man achten? 

Niemand muss grundsätzlich zu hochwertigen medizinischen Masken, also mit FFP2- oder FFP3-Qualität, greifen. Diese werden in unseren Kliniken und der Pflege dringender benötigt. Wichtig ist vor allem, dass Mund und Nase vollständig und sicher bedeckt sind. Ob dafür aber eine sogenannte Alltagsmaske zum Einsatz kommt, die man auch selbst nähen kann, oder ein Schal beziehungsweise Tuch, spielt keine Rolle. Es sollte jedoch ein festes, dichtes Gewebe sein, Häkel- und Strickschals sind nicht geeignet, ebenso wie sogenannte Face-Shields.

Was ist sonst noch beim Verwenden einer Maske zu beachten?

Man sollte unbedingt darauf achten, dass am Rand alles gut anliegt und sicher abschließt. So wird verhindert, dass sich beim Husten oder Niesen Tröpfchen verbreiten, die möglicherweise virenbelastet sind und dadurch andere anstecken könnten.  

Außerdem ist das Tragen einer Maske nur einer von mehreren Bausteinen, um die Ausbreitung des Virus effektiv zu verhindern. Eine Maske bietet keinen absoluten Schutz. Das bedeutet, dass die Abstandsregeln auch mit Maske eingehalten werden sollten, wo immer das möglich ist. Weiter gilt: Kontakte reduzieren, regelmäßig und gründlich Hände waschen und sich nicht ins Gesicht fassen.

Wie lange kann man die Masken tragen?

Es ist sicher sinnvoll, mehr als eine Maske dabei zu haben. Denn mit der Zeit wird diese durch die Atemluft feucht. Dann sollte man die Maske gegen eine frische austauschen und die gebrauchte wegpacken, zum Beispiel in einem verschließbaren Frühstücksbeutel oder einer Plastikdose. Im Gegensatz zu Stoffmasken müssen einfache Masken aus Vlies nach dem Tragen entsorgt werden. Eine Maske aus Stoff ist nach einem Waschgang mit Vollwaschmittel bei 60 Grad wieder hygienisch sauber und einsatzbereit. Wer von Hand spült, sollte ein fettlösendes Spülmittel nehmen.

Wird man bestraft, wenn man gegen die Maskenpflicht verstößt?

Im ÖPNV kann bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro erhoben werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die große Mehrheit sich an die Regeln hält. Sinn und Zweck ist es schließlich, andere Menschen zu schützen.

Manche zweifeln die Wirksamkeit von Masken an. Was bringt die Maßnahme wirklich?

Die Mund-Nasen-Bedeckung kann auf jeden Fall dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das zeigen auch wissenschaftliche Studien. Auch ist es – insbesondere im Hinblick auf die Risikogruppen – ein Zeichen von Solidarität und von Verantwortung, eine Maske zu tragen, wenn man unterwegs ist.

Wie lange wird die Maskenpflicht voraussichtlich gelten? 

Das kann man heute noch nicht sagen. Eine globale Pandemie lässt sich nicht in ihrer Entwicklung absehen. Wir werden aber noch lange mit der Pandemie leben müssen, da auch ein Impfstoff zu Beginn nicht für alle zur Verfügung stehen wird. Klar ist: Die Landesregierung stellt die getroffenen Maßnahmen permanent auf den Prüfstand und wird diese bei einer veränderten Infektionslage anpassen.

Herr Minister Lucha, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Sie haben noch weitere Fragen zur Maskenpflicht und zur praktischen Umsetzung?

Magazin-Artikel aktualisiert am 05.11.2020