Zum Inhalt springen
Fahrrad im Zug

Regelungen zur Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen.

Noch mobiler zur Arbeit oder zu den schönsten Ausflugsregionen in Baden-Württemberg? Dann können Sie ganz einfach Ihr Fahrrad im Zug mitnehmen. In nahezu allen Nahverkehrszügen mit Mehrzweckabteilen ist die Fahrradmitnahme kostenlos und ohne Fahrradticket jederzeit möglich. Ausnahmen: generell zwischen 6 und 9 Uhr (montags bis freitags, an Werktagen) und auf einzelnen Strecken. Damit die nächste Reise mit dem Fahrrad entspannt verläuft, hier alle Informationen zur Fahrradmitnahme.

Zudem finden Sie die wichtigsten Hinweise, Ausnahmeregelungen und eine Übersichtskarte zu den landesweiten Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Zügen auch in unserem Flyer:

Fahrrad im Zug mitnehmen – das gilt es zu beachten.

icon

Reservierung und Kapazitäten.

In Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in Regiobussen gibt es leider keine Reservierungsmöglichkeit für Radstellplätze und auch keine Fahrradmitnahmegarantie. Die Mitnahme ist nur innerhalb der verfügbaren Kapazitäten möglich.

icon

Reisezeit.

Meiden Sie am besten den Berufsverkehr sowie Stoßzeiten oder erkundigen Sie sich über Alternativrouten. Vor allem in den Sommermonaten kann es an Wochenenden auf stark befahrenen Strecken zu höheren Auslastungen sowie zu Schienenersatzverkehr kommen.

icon

Anmeldung von Gruppen.

Bei Fahrradgruppen (ab 6 Personen) ist eine Gruppenanmeldung mindestens zehn Werktage vor der geplanten Fahrt notwendig. Diese ist auch beim jeweiligen Eisenbahnunternehmen möglich.

Streckennetz

Regelungen im bwtarif.

Die Fahrradmitnahme ist in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also werktags vor 6 und nach 9 Uhr – in den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs in der Regel kostenlos. Sofern die kostenfreie Mitnahme nicht gilt, muss im bwtarif zusätzlich das Ticket bwFAHRRAD gelöst werden (Infos weiter unten). Ein Kinderfahrrad, das von einer Person unter 6 Jahren mitgeführt wird, ist stets kostenlos.

Wichtig: Die obigen Regelungen gelten für verbundüberschreitende Fahrten im bwtarif. Für verbundinterne Fahrten, etwa mit Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen gelten für die Mitnahme von Fahrrädern ausschließlich die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsunternehmen beziehungsweise Verkehrsverbünde.

Fahrrad-Tickets

Wann im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD benötigt wird.

Das Fahrradticket bwFAHRRAD ist ausschließlich montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr (an Werktagen) sowie auf bestimmten Strecken zu lösen. Das Ticket ermöglicht dann in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Fahrradmitnahme in Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in Regiobussen. Für 5,50 Euro ist es an den Automaten am Bahnhof, in den Kundencentern sowie als E-Ticket erhältlich (zum Beispiel in der "DB Navigator"-App). 

Eine Übersicht der Strecken, auf denen das Fahrradticket nötig ist, finden Sie in der Anlage 3 der bwtarif-Befördungsbedingungen:

Weitere Hinweise und Tipps für unterwegs.

Hinweis für grenzüberschreitende Reisen außerhalb Baden-Württembergs.

Möchten Sie Ihr Fahrrad über die baden-württembergischen Grenzen hinaus mitnehmen, können andere Mitnahme- sowie Tarifregelungen gelten. Bitte prüfen Sie daher in diesem Fall auch die entsprechenden Regelungen im Ausland beziehungsweise in anderen Bundesländern.

Mitnahmeregelungen in Intercity-Zügen auf der Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz.

In allen Intercity (IC)-Zügen der Deutschen Bahn (DB) auf der Fernverkehrsstrecke Stuttgart – Singen – Konstanz (auf der sogenannten Gäubahn) werden zwar alle bwtarif-Tickets anerkannt. Eine Fahrradmitnahme ist auf dieser Strecke jedoch nur mit vorheriger, kostenpflichtiger Reservierung möglich. Die Reservierung kann unter der Telefonnummer 030 2970 oder in Reisezentren und DB-Agenturen beantragt werden.

Im Abschnitt Stuttgart – Horb – Rottweil können Sie auf die Regionalzüge der RE-Linien 14a bzw. 14b von/nach Rottweil bzw. Freudenstadt ausweichen und auf die gewohnt kostenlose Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptreisezeit von Mo.–Fr. 6–9 Uhr zurückgreifen.

Weitere Informationen zu den Fahrradmitnahme-Regelungen in den IC-Zügen finden Sie hier auf der Themenseite der DB-Website.

Regelungen in den Verkehrsverbünden Baden-Württembergs.

Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. Bitte beachten Sie, dass für Binnenfahrten innerhalb von Verkehrsverbünden sowie Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches des bwtarif die Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens oder Verkehrsverbundes gelten. Mit der bwegt-Verbundkarte erhalten Sie eine Übersicht über alle Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg mit weiterführenden Links: zur Übersichtsseite.

Praktische Tipps für die weitere Reiseplanung.

Um entspannt an Ihr Ziel zu kommen, erhalten Sie hier einige Tipps für die Reise mit dem Fahrrad.

  • Vorher informieren: Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre aktuelle Reiseverbindung und vermeiden Sie knappe Anschlussverbindungen. Prüfen Sie am Reisetag Ihre Reiseverbindung in der Fahrplanauskunft.
  • Ein- und Ausstieg: Das Fahrradsymbol im Einstiegsbereich weist den Weg zu den Fahrrad-Stellplätzen. Die Abteile mit Stellplätzen für Fahrräder befinden sich in der Regel am Zuganfang oder am Zugende. Klären Sie mit anderen Fahrgästen, wer zu welchem Zielbahnhof möchte. Das erleichtert das Ausparken der Räder und das Aussteigen.
  • Gepäck am Rad: Das Ein- und Aussteigen geht leichter ohne Gepäck am Fahrrad. Bitte nehmen Sie daher Packtaschen bei engen Einstiegen vom Fahrrad. Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern!
  • Fahrrad sichern: Ein mitgebrachter Spanngurt hilft, das Rad zu sichern, Ösen zum Einhängen befinden sich an den Klappsitzen. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt abschließen wollen, ist ein eigenes Schloss zu verwenden.
Regelungen für die Mitnahme von Falträdern.

Falträder können als Gepäckstücke, also in jedem Wagen, auch zur Hauptverkehrszeit kostenlos mitgenommen werden.

Tipp: Die ADFC-Falträder bieten insbesondere für Pendler:innen im Berufsverkehr eine attraktive Möglichkeit, Rad- und Bahnfahren zu kombinieren. Viele Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, zum Beispiel der BODO mit seinen Nachbarverbünden DING und NALDO, der KVV, der VRN oder der VVS, haben im Rahmen von gemeinsamen Aktionen mit dem ADFC Baden-Württemberg sogenannte „Verbund-Falträder“ eingeführt, die Kund:innen zum Vorteilspreis erwerben können. Mehr Informationen zu den Faltrad-Projekten gibt es auf der Webseite des ADFC Baden-Württemberg.

 

Informationen zu weiteren bwegt-Services.

Bahnmitarbeiterin kommuniziert mit Fahrgästen

Hilfe und Kontakt.

Sie haben Fragen rund um bwegt, den bwtarif oder andere Anliegen? Hier finden Sie Hilfe-Themen und den Kontakt zum Kundensupport.

Eine Familie mit Kinderwagen steigt aus dem Zug

Barrierefrei reisen.

bwegt und seine Partner setzen sich für die Schaffung eines barrierefreien ÖPNV ein.

Smartphone-Aufladung im Zug

Apps und Services.

Immer mobil bleiben – mit den digitalen Helfern zu Fahrplänen, Abfahrtstafeln und Tickets!